Okay, dann fasse ich mal zusammen: bisher bin ich als Beamter in der PKV und meine Frau in der GKV. Zum 01.1.2017 scheidet meine Frau, zum 1.4.2017 scheide ich aus dem Berufsleben aus, wir leben von den gemeinsamen Mieteinnahmen und Ersparnissen.
1. Die Bedingungen für einen freiwilligen Beitritt in die GKV gemäß § 9 Abs1 SGB V erfülle ich nicht und werde mich ab 1.4.2017 zu 100% privat versichern - bis zu meiner Pension, da ich dann wieder beihilfeberechtigt bin.
2. Meine Frau ist ab 1.1.2017 freiwilliges Mitglied in der GKV, der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Mieteinkünften + Zinsen - bis zur Altersrente, der richtet sich der Beitrag nach dieser.
3. Die Alternative ist, ich übertrage den Nießbrauch der vermieteten Wohnung und Kapitalerträge auf meine Ehefrau. Soweit ich recherchiert habe, muss dieser notariell beurkundet werden. Habe ich dann aber tatsächlich Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung der GKV, obwohl meine Frau bis dahin ja freiwillig versichert ist?
Und wenn sich meine Frau dann von mir trennt, habe ich wohl auch ein finanzielles Problem 