Hallo zusammen,
ich habe aktuell zwei 50%-Arbeitsstellen, wobei ich zwei Tage in der Woche ausschließlich zur einen, zwei Tage ausschließlich zu anderen fahre. An einem Tag in der Woche fahre ich erst zur einen und von dort aus dann zur anderen. Daher meine erste Frage: Setze ich für den Tag, an dem ich bei beiden Stellen tätig bin, nur die erste Fahrt des Tages an (die Fahrt geht zur als Hauptbeschäftigung angemeldeten Stelle) oder rechne ich auch noch die Fahrt von der ersten Stelle zur zweiten (der als Zweitbeschäftigung angemeldeten Stelle) ab? Oder kann ich generell nur Fahrten zur Ersttätigkeit abrechnen?
Zudem entstehen bei meiner als Zweittätigkeit gemeldeten Stelle Kosten durch dienstbedingte Fahrten, die ich selbst zu tragen habe ("Die können Sie sich ja über die Steuer zurückholen..."). Kann ich die Stecke/n abrechnen? Wenn ja: Hin und zurück oder nur eine Strecke? Zudem entstehen hier auch noch 'Außendienstzeiten' von teils über 8 Stunden. Kann ich hier, auch wenn es sich um eine Zweitstelle handelt, Tagessätze ansetzen?
Ich freue mich auf das geballte Wissen der Community! Vielen Dank und Herzliche Grüße!