Wenn eine Abschreibung nicht mehr möglich ist und so sieht es wohl aus, wie kann ich dann hinsichtlich der doppelten Haushaltsführung die Wohnkosten geltend machen?
Muß ich darauf verzichten?
Das wär doch eine Ungleichbehandlung gegenüber Anderen, die ihre Miete oder neu angeschafftes Wohneigentum steuerlich geltend machen können.
Darum geht es mir in erster Linie.
Vielleicht hätte ich besser meine fast täglichen Heimfahrten angeben sollen, das hätte mehr gebracht. Leider ist es dafür schon zu spät, denn der Bescheid ist schon ergangen, eben mit dem Hinweis auf die fehlenden Anschaffungskosten.