hello hello,
meint ihr nicht, dass es evtl. sinnvoller ist, wenn jeder von uns Beschwerde bei de Bafin einreicht? Ich fände es als Bafin ätzender 1000 Beschwerden zu bearbeiten als eine für 1000 Leute?
nur so eine frage....
VG
hello hello,
meint ihr nicht, dass es evtl. sinnvoller ist, wenn jeder von uns Beschwerde bei de Bafin einreicht? Ich fände es als Bafin ätzender 1000 Beschwerden zu bearbeiten als eine für 1000 Leute?
nur so eine frage....
VG
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Mein Freund ich haben uns vor ca. 1 Jahr ein Haus am Rand von Hamburg, in Schleswig-Holstein, gekauft. Ich erwarte nun für Juni / Juli ein Baby
. Da die KITA Situation in Deutschland grundsätzlich problematisch ist, habe ich mich diesbezüglich etwas informiert. In Hamburg gibt es sogenannte KITA-Gutscheine, die im Jahr z.T. 4.000-5.000 Euro wert sind. In Schleswig-Holstein gibt es keine solche Förderung.
Ich überlege nun ob ich meinen Erstwohnsitz zu meinem Vater nach Hamburg verlege und die eigene Immobilie lediglich mein Zweitwohnsitz ist. So würde ich m.E. Anspruch auf die Kita-Gutscheine haben und wir würden erhebliches Geld sparen.
Gibt es bei dieser Idee irgendwelche Probleme? Gibt es ggf. irgendwelche steuerliche Aspekte, die zu beachten sind? Worauf ist sonst bei dieser Überlegung zu achten bzw. was ist eure Meinung zu dieser Idee?
Für jegliche Hilfe bin ich dankbar.
Berlin1984
Wieso sollte das nicht funktionieren? Was sagt die BHW denn dazu?
keiner eine Idee? *helpless*
Kurze Erklärung noch:
Die Sonderzahlungen erfolgten im Januar und Dezember 2014 von jeweils 5%.
Ich befinde mich in der Ansparphase des BSV. Der BSV ist noch nicht zuteilungsreif.
Dürfen in dieser ersten Phase uberhaupt Sonderzahlungen abgelehnt werden??
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze rechtliche Frage zum Thema Sondertilgung bei Bausparlehen und hoffe dass einige mir weiterhelfen können.
Fall: ich habe vor einigen Jahren eine Baufinanzierung bei einer Bausparkasse mit Bausparvertrag und Baudarlehen abgeschlossen. Ich bin grundsätzlich berechtigt 5% im Jahr an Sonderzahlungen in den BSV einzuzahlen. Ich habe letztes Jahr am Anfang und Ende des Jahres zwei Sonderzahlungen iHv 5% eingezahlt. Bisher hat die Bausparkasse die Zahlungen nicht abgelehnt obwohl ja 10% eingezahlt wurde.
Frage: bis wann hat die Bausparkasse das Recht die zweite Sonderzahlung abzulehnen? Hat die Kasse das recht eine diesjährige Zahlung abzulehnen? Ab wann Erlischt das Recht die zweite Zahlung abzulehnen?
Für jegliche Hilfe bin ich dankbar.
Danke Henning. Sehr hilfreich. Ich werde mich erkundigen und halte euch auf dem Laufenden...
@Henning vielen Dank für deine Ausführungen.
Als ich die Finanzierung damals so abgeschlossen habe, hatte der Vertreter der Bausparkasse auch gesagt, dass ich das Bauspardarlehen nicht annehmen muss bzw. mir eine alternative Finanzierung dann suchen kann. Bei einem Gespräch jetzt kürzlich hieß es, dass ich an das Bauspardarlehen gebunden bin und dieses auch entsprechend abnehmen muss. Daher habe ich mal in meinen alten Unterlagen gestöbert und kann weder das eine noch das andere rauslesen.
Woher stammen denn deine Informationen @Henning ?
Hallo Henning. Ich verweise gerne auf den anderen Beitrag: Kombi-Finanzierung mit BSV - Bank & Kredit - Finanztip-Community
Ich werde durch die Wahlzuteilung den Bausparvertrag bald zuteilungsreif haben, jedoch weiß nicht, ob ich gleich im Anschluss eine Umschuldung anstreben kann (d.h. zu einer anderen Bank wechseln kann) oder ob ich das Darlehen in Anspruch nehmen muss und erst später aus dem Darlehen rauskomme?
Also Ziel ist es, diese Finanzierung schnell zu beenden - nur weiß ich nicht wann bzw. wie....
Das Thema Umschuldung betrifft auch eine der vielen Fragen, die ich hier gestellt habe: Kombi-Finanzierung mit BSV - Bank & Kredit - Finanztip-Community
Ab wann laufen die 10 Jahre? Ich habe eine Kombifinanzierung abgeschlossen, sprich Bausparvertrag mit Bauspardarlehen. Laufen die 10 Jahre ab Unterzeichnung des BSV oder erst wenn der BSV zuteilungsreif ist?
Danke
Magst du einmal die ISIN oder WKN der Bayer Nachränge posten?
Hi Franziska. Ich würde mir das Elterngeld beim ersten Kind über 2 Jahre auszahlen lassen - also Hälften bzw. Von max 66% auf 2 jahre a 33% aufteilen.
Aber die frage ist halt ob dann die 2 Jahre a max 33% als Elterngeldzeit angesehen werden, wenn ich im 2 Jahr des Elterngeldbezugs wieder schwanger werde? Wird dann auf das nettoeinkommen vor kind 1 zurückgegriffen?
Bsp. 2014 reguläre Vollzeitarbeit mit 2700€ netto
1.1.2015 kommt kind 1 zur Welt
ab 1.3.2015 bis 31.12.2016 Elterngeld i.h.v 900€ (33% p.a uber 2 jahre)
1.1.2017 Kind nr. 2 kommt zur Welt
auf welcher basis wird nun das Elterngeld für Kind nr. 2 berechnet? Auf dem Nettoeinkommen aus dem Jahr 2014?
Vg
Hallo Franziska,
Vielen Dank fur die Antwort. Ich habe eine kurze Anschlussfrage: Wenn man nur 33% pro Jahr Elterngeld bezieht und das über 2 Jahre, werden dann beide Jahr als "Elterngeldzeit" angesehen? Sprich wenn ich nicht innerhalb eines Jahres sondern innerhalb von 2 Jahren wieder schwanger werden wūrde, wie würde sich da das Elterngeld berechnen?
Danke
Hallo zusammen,
ich möchte gerne 2 Kinder bekommen und habe mich gefragt wie die Berechnung des Elterngeldes beim 2. kind erfolgt, wenn man noch nicht wieder gearbeitet hat. Beim ersten Kind erhält man ja bis zu 66% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Wenn ich 2 jahre elternzeit nehme, kann man ja zwischen bis zu 66% im ersten Jahr und 0% im zweiten jahr bzw. In beiden Jahren 33% wdes Nettoeinkommens wählen.
Angenommen man wird im 2. Jahr der Elternzeit wieder schwanger, wie würde sich das entsprechende Elterngeld berechnen? Macht es evtl Sinn lieber 33% über zwei jahre zu beziehen, damit das Eltrrngeld beim 2. Kind höher ausfällt oder zählt die Elternzeit gar nicht als Bemessungsgrundlage?
Beste Grüße