Beiträge von hetfield
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Die ABK Bank hat nach meinem ersten Schreiben innerhalb von einer Woche die BG incl. Zinsen für Nutzungsentschädigung erstattet.
Ich glaube, hier gibt es noch Begriffsverwirrung.
Wurde die BG einbehalten, also der Darlehensauszahlungsbetrag gemindert, dann stehen Ihnen zu:
- Erstattung der BG
- darauf entfallene Zinsen (im Vertrag vereinbarter Zinssatz)
- Nutzungsausfall für diese Zeit (5% über Darlehenszins) -
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Bzgl. Schiedsstellen und Ombudsmänner, ich finde, das hat einen eigenen thread verdient....
Schiedsstellen, Ombudsmänner und was daraus wurde.... - Geld zurück - Finanztip-Community
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Ich bin da mit den Verbraucherzentralen.
- Die Banken haben ungerechtfertigt eine Bearbeitungsgebühr erhoben, meistens vom Darlehen direkt einbehalten, ergo Rückforderung
- Darauf hat der Kunde den vereinbarten Zinssatz bezahlt, ergo Zinsforderung
- Die Bank hat mit dem Geld arbeiten können, der Kunde nicht, ergo Nutzungsentschädigung -
Zitat
Im Herbst 2009 belegte die Verbraucherzentrale anhand einer Stichprobe bei 15 Banken, dass diese ihre stark gesunkenen Refinanzierungskosten nicht an die Kunden weiterreichten. Beim Extra-Konto der Citibank betrug der Dispo-Zinssatz 16,99 Prozent.[21]
2010 mahnte die Verbraucherzentrale drei Banken wegen dieser Praxis ab.
Eine Bank unterschrieb eine Unterlassungserklärung; gegen die beiden
anderen - Targobank und Sparda-Bank Münster - zog die Verbraucherzentrale vor Gericht.[22] Das Landgericht Düsseldorf entschied im Dezember 2011, dass Zinsklausel der Targobank unzulässig sei, der Versuch der Targobank, dieses Urteil durch das Oberlandesgericht Düsseldorf aufheben zu lassen, scheiterte.http://de.wikipedia.org/wiki/Targobank#Kritik
Da werde ich nie Kunde.....
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Hier:
ZitatAnschrift Schlichtungsstellen:
Verein Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Leipziger Straße 104, 10117 Berlin
http://www.frankfurter-volksbank.de/service/pflichtinformationen.html
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@lobster53
Antwort der BVR von letzter Woche, bzgl. VOBA Frankfurt:ZitatDie oben genannte Bank nimmt nicht am Ombudsmannverfahren teil; eine Schlichtung durch den Ombudsmann ist deshalb nicht möglich.
Auf der Homepage dieser "Bank" wird auch lediglich auf eine Schlichtungsstelle für "Versicherungen" hingewiesen.
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