Wie bei so vielen Hausbesitzern sind die Straßenbaubeiträge bei Erneuerung nicht gering. Da sie in Zusammenhang mit dem Haus ebenfalls Handwerkerleistungen sind, hat schon jemand eine Musterklage eingerreicht, die lt. Presse mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Erfolg führt. (Ehe jemand unkt: auch Winterdienste finden auf diesen Flächen statt und können steuerlich angesetzt werden. Es sind also nicht nur Handwerkerleistungen im Haus, sondern auch auf den Wegen zugelassen, ergo -meiner Meinung nach auch Straßenbaubeiträge)
Haushaltnahe Dienstleitungen können jedoch nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Rechnung anteilig die Kosten ausweist.
Die Gemeinde weigert sich nun, entsprechende Rechnungen zu erstellen!
Was ist in einem Fall zu tun, damit eine passende Rechnung erstellt wird? Man sitzt zwischen den Stühlen, das Finanzamt will eine passende Rechnung, die Gemeinde behauptet dies nicht zu können ... ![]()
Beiträge von Fritz Wunderlich
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Natürlich gehe ich nicht mit falschen Schilderungen an die Sache heran, das Risiko ist mir bewusst und darauf wollte ich es allerdings nicht ankommen lassen.
Jedoch hatte ich -bei meinen Eltern war es die UKV- den damaligen Vertreter gefragt, der nach kurzer Schilderung meiner Krankenvorgeschichte umgehend absprang und dabei höchst geheimnisvoll tat aber auch mitteilte, dass ich da keine Chance bei keiner Versicherung hätte. Selbst über den Ausschluss der Krankheiten nicht!
Übrigens erledigte ich bei den Krebsfällen meiner Eltern die Formalitäten mit der Versicherung und es gab nie ein Problem mit der Zahlung.
Man kennt es aber seit Jahren, nur auf der Zugspitze kann man sich gegen Hochwasser versichern - mal überzogen dargestellt.
Ich selbst habe nach diversen Flutkatastrophen auch versucht eine Versicherung (Elementarschaden) abzuschließen, damals sollte ich ein Formular ausfüllen und Fragen ala "wie weit ist der nächste Fluß entfernt, unter 500m oder über 500m" usw. beantworten. Ich habe dann geantwortet, dass ich dies nicht rechtssicher beantworten könne und wohl Gefahr laufe bei 499 oder 501 m im Versicherungsfalle nichts erhalte wegen falscher Angaben. Außerdem würden die Versicherung ja wissen, wie es bei mir aussieht, daher würde ich solche Fragen für eher überflüssig halten. Der damalige Vertreter war dann sauer und sagte, ich möge doch wenigstens ihm in einer Mail bestätigen, dass es hier nach Aussage seit Geburt einer älteren Person meiner Umgebung keine Überschwemmung gegeben habe. Schrieb ich ihm das, dann würde man mich versichern. Sehr dubios...Irgendwie macht es aber auch keinen Sinn, sich bei Zusatzversicherungen mit Ausnahmen zu versichern. Es braucht nur ein Arzt einen falschen Zusammenhang zu einer der Ausschlüsse herzustellen und schon nimmt eine Versicherung dies als Grund für eine Zahlungsverweigerung.
Wer kennt das nicht, man nutzt die Rechtschutz und selbst dann, wenn man "im Recht ist", wird man nach ein paar Streitigkeiten herausgekickt! Ich möchte nicht wissen, welche meiner jetzigen Versicherungen im Schadensfall nicht oder nur eingeschränkt zahlt nur um es darauf ankommen zu lassen. Besonders dann, wenn das "Opfer" schwer krank ist und unter hohem Druck steht. Beispiele gibt es genug in den Medien.
Es ist immer schwierig, denn es gibt auch viele reibungslose Fälle, die das Gegenteil bestätigen.
Try and Error ist wohl für mich die einzige Option.
Gibt es eigentlich eine Art Rabatt, wenn beide Ehepartner sich versichern? -
Liebes Forum,
zur Zeit liegt mein Partner im Krankenhaus. Um ein 2-Bettzimmer zu garantieren, bezahlen wir nun ca. 45 Euro pro Tag. Leider ist es nun so, dass der andere Patient ohne Zuzahlung in das Zimmer verlegt wird und sich so das übliche ergibt: hohes Besuchsaufkommen etc.
Da liegt die Frage nahe, ein Einzelbettzimmer zu bezahlen. Und über den Preis natürlich auch die Überlegung, eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen, um in Zukunft sicherzustellen, dass nach meinem persönlichen Befinden Zimmer und Behandlung gestaltet werden kann.
Ein großes Thema sind bei den Krankenhauszusatzversicherungen die Gesundheitsfragen. Diese sind bei den Versicherungen, die wir über Check24 u. ä. Portale herausfanden, unterschiedlich. Uns ist bekannt, dass man bei Angeboten und Anfragen und deren Ablehnung Gefahr läuft, dass die Informationen, die dazu führten, an andere Versicherungen weitergeleitet werden (echter Datenschutz
) und man so immer wieder abgelehnt wird.
In unserem Fall wurde bei mir beispielsweise einmal eine Ösophagusverätzung festgestellt, außerdem hatte ich vor 4 Jahren eine psychosomatische Kur.
Leider finde ich bei Finanztip keine Aussagen dazu.
Kann jemand sagen, welche Chancen bestehen und wie sollte man sich letztendlich korrekt verhalten, um dann ein ehrliches Angebot zu erhalten un zwar ohne gleich alle anderen Versicherungen abzuschrecken?
Vielen Dank für jede Mühe!