Hallo,
ich bin Kassenwart in einem Sportverein. Wir zahlen unseren Übungsleitern eine Entschädigung von 50 EUR/Monat für jede Trainingseinheit pro Woche plus 0,30 EUR/km Fahrtkosten Wohnung Sporthalle.
Gilt die Übungsleiterpauschale für den Verein nur für die Trainerentschädigung oder für den gesamten Überweisungsbetrag an die Übungsleiter?
Konkretes Beispiel: Einer unser Übungsleiter hält 4 Trainingseinheiten/Woche, d.h. er bekommt im Monat 200 EUR Trainingsentschädigung plus ca. 90 EUR für die Fahrtkosten, d.h. pro Jahr 2.400 EUR + 1.080 EUR.
Kommen wir als Verein damit über die Pauschale? Wenn ja, was hätte das für Folgen? Müssten wir für den übersteigenden Teil als Minijob pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen?
Vielen Dank für Ihre Antwort vorab.
Viele Grüße
Felix