Beiträge von Melisa

    Das genannte Schreiben (mit Datum vom 29.01.2014)liegt mir ebenfalls vor (und hatte ich hier auch schon einmal erwähnt).
    Das ändert aber nichts daran,daß die Gegenseite die Fristvorgaben dem Gericht ankündigen und diese einhalten muß.
    Bei mir ist heute(!!) die letzte Frist einschließlich der vom Gericht gewährten Fristverlängerung vorbei.

    Anwaltliche(!!)Rückfragen wurden bisher immer recht zügig beantwortet,allerdings lag meine Klage schon frühzeitig(Mitte Dezember 2014)dem Gericht vor,so daß ich davon ausgehe,noch ziemlich weit oben auf dem zu bearbeitenden Berg zu liegen.

    Viele tausend Klagen der Betroffenen(>10.000)werden sich auf eine sehr lange Wartezeit einzurichten haben.

    Daher ist dem letzten Teil Deines Beitrags ist nur zuzustimmen und zu hoffen,daß die Erledigung über den freiwilligen Anerkennungsweg (genauso wie von Dir beschrieben) abläuft.

    Das ändert aber nichts daran,daß die Santander eine auf Zeit und formale Richtigkeit der Eingaben spielende Bank ist.

    Ich bin diese Bank mit meiner letzten Kredit-Rate Ende März los.

    Ich möchte aber unbedingt noch meine Zinsen erhalten.

    Habe ich das jetzt richtig verstanden, -sind das jetzt alles Betroffene, die die Zinsen der BG nicht bekommen haben.

    Was mich noch stutzig macht. Ich hatte nachdem Erhalt der BG Dezember 2014 nicht den Ombudsmann eingeschaltet. War aber noch vor der Verjährungsfrist bei der Filiale, die die Angelegenheit weitergeleitet haben.

    Sind in meinem Fall nun die Zinsen verjährt?

    Wie soll ich jetzt hier weiter vorgehen?

    SANTANDER HAT BEZAHLT!!!

    Zuerst nein, ich arbeite nicht bei Santander. Ich habe meine BG und die meiner Frau am 26.12.2014 per Fax und per Post eingefordert. Gleichzeitig gingen Schreiben an den OM raus. Seit etwa 3 Wochen machte ich zusätzlich jede Woche eine email an den kompletten Vorstand mit meiner Forderung. Darüber hinaus habe ich den letzten Freiumschlag eines neuen Kreditangebots mit einem Schreiben an Santander zurückgeschickt und mitgeteilt, dass sie sich diese Angebote sparen können und ich mir erst wieder Gedanken um einen Neuabschluss mache, wenn meine Forderung beglichen ist.

    Siehe da: Heute bei mir und bei meiner Frau Zahlungseingang - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht... Zinsen ebenfalls komplett gezahlt, ohne Einbehalt von Kapitalertragsteuer. Ein paar Euro mehr als im Dezember gefordert, aber das werde ich jetzt nicht mehr prüfen, ob es taggenau stimmt.

    Nun bleibt nur noch die FordBank mit 2x BG, aber die haben bereits geschrieben, dass sie die Sache bis Anfang des 2. Quartals abarbeiten wollen. Warten wir mal ab...

    Allen anderen: Bleibt am Ball...


    Das finde ich merkwürdig. In Meinem Fall wird die Zahlung der Zinsen verweigert.

    Ich hatte die BG 1200,- noch im Dezember 2014 erhalten.
    Aber dann nicht den Ombudsmann eingeschaltet wegen der Zinsen, sondern war bei der Filiale. Und die haben meine Unterlagen zewcks Forderungen der Zinsen an die Hauptfiliale weitergeleitet.

    Hätte ich wegen der Zinsen doch noch vor der Frist ende Dezember den Ombudsmann einschalten müssen.

    Leute ich blicke da nicht mehr durch.

    Ich hatte 1200,- BG von Santander bereits bekommen. Aber die Auszahlung der Zinsen wird ausdrücklich verweigert!!!

    Heute habe von Oyak Anker Bank 1700,- mit Zinsen 4% bekommen, nachdem das Schreiben von Ombudsmann bei denen einging.


    So ich muss nur noch die Zinsen bei Santander bekommen. Die lassen es darauf ankommen: Ich solle doch ein Anwalt mir besorgen und eine Anklage erheben! :)

    Hat da jemand was schon gemacht????

    Wir kann man sich ja zusammen tun um

    Santander:
    Die Abweisung der Anwaltsgebühren ist NUR dann korrekt,wenn VOR der KLAGEeinreichung KEIN(e) außergerichtlichen Forderungsschreiben(merke:ein sofortiger MB ist NICHT außergerichtlich,der Ombudsmann ist außergerichtlich) unter Fristsetzung(und bei Nicht-bzw.Unvollständigkeitsreaktion)die Bank in (einen)Verzug(sschaden)gemäß §286 BGB gesetzt worden ist.

    Ich gehe davaon aus,daß die äußerst pingelig und sehr formalistisch vorgehen und alles,was dem nicht entspricht,abwehren werden.

    Die Anwaltsgebühren sind IN der Klage als Forderungsbestandteil aufzuführen,wobei auf die Vergeblichkeit der außergerichtlichen Forderungssschreiben hinzuweisen ist.

    Was diese Schmierlappen hier veranstalten,ist verabscheuungswürdig,auch wenn man bedenkt,daß sie die Kosten nach oben treiben wollen,um damit die Forderungsseite "auszubluten".Diese Methodik ist für Banken typisch und wird immer angewendet.
    Darüberhinaus bin ich der (vorläufigen)Ansicht,daß deren beauftragte Kanzlei,eine uns (noch)unbekannte Strategie entwickelt hat,mit deren Hilfe sie die Möglichkeit bekommt,irgendwelche(ihrer Ansicht nach klärungsbedürftige) Aspekte auf den Instanzenweg bis zum BGH zu bringen,wo sie dann zu obsiegen hofft.


    Bei meinem Fall wurde von Santander noch im Dezember 2015 die BG ohne Zinsen gezahlt.

    Daraufhin war ich bei der Filiale (also noch im Dezember) in Ludwigshafen, die über die Nichtzahlung der Zinsen sich verwundert gezeigt haben.
    Der Bank-Angestellte hat meine Unterlagen mit der nochmaligen Forderung der Zinsen an die Hauptfiliale geschickt.

    Im Januar + Februar hatte ich meiner Forderung mit mehreren Telefonaten Nachdruck verliehen. Telefonisch wurde mir auch zugesagt dass die Zinsen auch ausbezahlt werden und wegen der Fülle an Anträgen dies noch etwas Zeit bedürfe.
    Jetzt am Freitag habe ich dort nochmal angerufen um über den aktuellen Stand mich zu informieren. Jetzt hieß es auf einmal dass sie sich nicht mehr darum kümmern, -ich würde aber zurückgerufen werden.
    Im laufe des Tages hat sich eine Dame aus Freiburg -Santander bei mir telefonisch gemeldet.
    Sie hat mir unmissverständlich klar gemacht dass die Forderung mit der Zahlung der BG abgegolten wäre. Um die Zinsen müsste ich gerichtlichtliche Schritte einleiten.
    Und das Ganze in so einem Unterton bei dem einem richtig Angst und Bange wird.
    Motte: Klag schon, du wirst es noch bereuen. :)

    Ehhhmmm Leute wie soll man weiterverfahren.

    Wie gesagt:
    1. Filiale in Ludwigshafen: Zinsen werden gezahlt.
    2. Telefonate im Januar+februar: Zinsen werden zurückgezahlt.

    Und nun die Kehrtwende: Ich soll mein Glück beim Gericht suchen.

    Da ist doch was passiert. Was bezweckt diese Bank? Und wie soll man da weitervorgehen. ich habe leider kein Rechtschutz.

    Hat jemand überhaupt Zinsen von Santander erhalten?

    Liebe Grüße an Euch Alle.