Ja, habe die Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Hatte bei damaliger Darlehensaufnahme 2 Verträge geschlossen, einen mit festem Zins, wie gesagt, hier wäre dann nach meiner Kündigung innerhalb von 30 Tagen die Restschuld fällig.
Leider hat die aktuelle Bank mir keinen marktüblichen Zins angeboten, dies liegt zum einen daran, dass durch Wegfall von Mieteinnahmen meine Einnahmen nicht die selben sind wie vorher, was ich auch bankseitig nicht verstanden habe, also dass ich unter Druck gesetzt werde, eine höhere Rate zu bezahlen, als möglich wäre. Eine Neuvermietung ist kein Problem, jedoch dauert es, dann auch 2-3 Monate, bis diese dann gegenüber einer Bank ersichtlich nachgewiesen werden können. Hier sehe ich dann das Problem bei der Umfinanzierung, da ich auch diesbezüglich bei anderen Banken schon angefragt hatte, hier sagte man mir auch bereits zu, dass ich wieder auf diese zurückkommen kann, wenn ich dies mit den Vermietungen realisiert habe.
Durch die höhere Rate stehe ich hier erheblich unter Druck, noch dazu ist es ein Altvertrag, der mich als Verbraucher bei Verzug von Darlehensraten nicht dementsprechend schützt, wie seit der Neuregelung im August 2008, wonach man 2,5 % des Nennbetrags des Darlehens im Verzug sein muss.
Der 2. Darlehensvertrag war variabel verzinst vom Dezember 2006 bis etwa Mitte 2008, wo durch hohe Sondertilgungen und den normalen, variablen Darlehensraten, dieses bereits abbezahlt ist.
Dieses enthält die selbe Widerrufsbelehrung. Ich weiß aber nicht, ob man auch ein variables Immo-Darlehen widerrufen kann. In der Zeit von Ende 2006 bis Mitte 2008 ist der Zinssatz nämlich erheblich angestiegen.
Ich könnte mir vorstellen, dass dies auch ein erheblicher Zinsanspruch wäre.
Kann hier jemand sagen, wie es sich bei Darlehen mit variablem Zins verhält, ob man diesen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch (in dem Fall nachträglich) widerrufen kann?