Mein Anwalt meine damit, im Gegensatz um Landgericht sei man beim OLG fachkundiger, d.h. er rechnete aus Erfahrung mit guten Aussichten für meine Berufung - sonst hätte er nicht dazu geraten. Und die Bank wurde ja auch in dieser Instanz besserer Einsicht. Ich kenne selbst auch keine weiteren Entscheidungen in diesen Sache, offenbar wird vieles per Vergleich geregelt. Aber gerade deshalb habe ich gerne den gesamten Verlauf mal dargestellt.
Beiträge von clausD
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In meinem Fall hat die Bank im erstinstanzlichen Verfahren einen inazeptablen Vergleich vorgeschlagen. Daraufhin erging eine Entscheidung des LG Frankfurt, zu meinen Ungunsten. In diesem Urteil wurde nicht juristisch sachargumentiert, sondern die offensichtlich mit der Materie überforderte Richterin übernahm die sachfremden Erwägungen des Rechtsvertreters der Bank auf "die Klägerin hat das Geld ja auch benötigt.." (Wie bitte?) Obwohl ich keine Rechtsschutzversicherung habe, ging ich über meinen Anwalt (einer, der von Finanztip als erfahren gemeldet wurde und mit dem ich höchst zufrieden war) in Berufung. Hier kam zunächst auch wieder ein inakzeptabler Vergleichvorschlag, daraufhin Gegenvergleich meines Anwalts, der der Rechtslage (zu meinen Gunsten) entsprach, und der von der Bank angenommen wurde. Daher keine gerichtliche Entscheidung, es ging im schriftlichen Verfahren. Wobei mein Anwalt mir sagte, beim OLG Frankfurt sähe es ganz anders aus, was die Bank wohl wußte. Einziger Wermutstropfen: In der Zwischenzeit hatte der BGH entschieden, daß die von den Banken in solchen Fällen von den Verbrauchern geforderten Zinsen wegen der allgemeinen Zinsentwicklung herabzusetzen seien (wurde auch von Finanztip berichtet). Daher wurde dem schon von meinem Anwalt beim Gegenvergleichsangebot Rechnung getragen. Das Ganze hatte den gleichen Erfolg wie ein Urteil zu meinen Gunsten, denn ich bekam meine vorverauslagten Anwaltskosten ebenfalls erstattet.
Kapitalertragsteuer wurde nicht erhoben, die beklagte Bank hatte insoweit auch nichts einbehalten. Es handelt sich ja auch nicht um eine Einkunftart in diesem Sinne, sondern eine Rückforderung. Die darauf entfallenden Zinsen sind auch kein Ertrag, sondern liegen auf der erlittenen Schadensseite. In den Fällen, in denen diese berechnet wurden, hat vielleicht schon die Bank eine fehlerhafte Meldung an das Finanzamt gemacht. Auch soweit die Rückzahlung von dem, der die Einkommensteuer erklärt, fälschlicherweise selbst als Einnahme deklariert wurde, oder vom Finanzamt die Kapitalertragsteuer selbst eingestellt wurde, ist natürlich unverzüglich Einspruch einzulegen. Sofern die Bank von vornherein diese angebliche Kapitalertragsteuer abgezogen hat, ist der Rechtsstreit noch nicht zuende, d.h. dies muß von der Bank nachgefordert werden. Es ist leider so, dass man bis zuletzt wachsam sein muß und ohne Anwalt nicht zu seinem Recht kommt. Übrigens hatte ich meinen Fall in der community auch seinerzeit geschildert. Da kam tatsächlich von einem Bankvertreter (eben dieser Bank, die ich genannt hatte) ein arroganter Beitrag, man hätte mit ihnen sprechen können, denn obwohl man im Recht sei, wäre vielleicht was möglich gewesen. Tatsache ist aber, dass ich Bank vor Einschaltung eines Anwalts auf dessen taktisches Anraten hin zunächst sachlich mit Darlegung aller Berechnungen angeschrieben hatte, natürlich mit negativem Ergebnis. Soweit zu diesem offenbar nicht enden wollenden Komplex, an dem auch der Fiskus sich gerne noch beteiligt. -
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Die Deutsche Bank hat in meinem Fall noch bevor die Beträge doppelt abgebucht wurde, eine Nachricht eingestellt, wonach dies umgehend zurückgebucht würde, was auch der Fall war. Ferner war vor 2 Jahren meine Kreditkarte gehackt, die Deutsche Bank merkte aber sofort, dass bei den vielen Abbuchungseingängen kleinerer Beträge etwas nicht stimmte, stoppt die Abbuchungen sofort und benachrichtigte mich, was natürlich Strafanzeige gegen Unbekannt für mich zur Folge hatte. Ich habe zwar eine Ersatzkreditkarte erhalten, diese aber bis zum Ablauf nicht mehr genutzt und habe heute keine Kreditkarten mehr. Fazit: Ich kann hier nichts Nachteiliges sagen, solange solche Probleme sofort bemerkt und angegangen werden.