Hallo DrEckardt,
wie kann ich Ihnen die Dokumente zukommen lassen?
Viele Grüße
Hallo DrEckardt,
wie kann ich Ihnen die Dokumente zukommen lassen?
Viele Grüße
Hallo Frau DrEckardt,
das habe ich aus dem Original-Schreiben herauskopiert:
Mit Schreiben vom ………… haben die Kunden der Bank schriftlich mitgeteilt, dass sie „den oben genannten Darlehensvertrag" sowie die vereinbarte Konditionenanpassung widerrufen möchten. Die Bank ist der Ansicht, dass der von den Kunden vorgenommene Widerruf nicht wirksam ist und hat dies den Kunden mit Schreiben am ……. mitgeteilt.
Die Kunden möchten nun an dem erklärten Widerruf nicht mehr fest halten. Auch der Bank ist eine ungestörte Geschäftsbeziehung wichtig.
Dies vorausgeschickt stellen die Parteien übereinstimmendfest, dass kein Widerrufsrecht für das genannte Darlehen Nr. …….. sowie für die Konditionenanpassungsvereinbarung besteht und damit die Voraussetzungen für den von den Kunden erklärten Widerruf nicht vorgelegen haben. Die Kunden nehmen von dem erklärten Widerruf Abstand.
Das ist die Vorbedingung, damit der Miteigentümer aus der Finanzierung "entlassen" wird.
Es war ein einfacher Widerruf, also nicht mit Verweis auf das Fernabsatzgesetz. Denn zum Zeit unseres Widerrufs waren noch keine Gerichtsurteile vorhanden. Weshalb wir auf Grund fehlender Widerrufsbelehrung widerrufen haben.
Vielen Dank und einen schönen Abend.
Alles anzeigenHallo h&a2016,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wegen zwischenzeitlichen Urlaubs kann ich leider erst jetzt antworten.
Man müsste genauer gucken, auf was Sie genau verzichtet haben sollen und ob dieser Verzicht überhaupt wirksam ist.
Dafür müsste ich mir den zwischen Ihnen und der Bank geführten Schriftverkehr im Detail ansehen.
Viele Grüße
Birte Eckardt
Hallo und guten Abend DrEckardt,
ich benötige in folgender Angelegenheit einen Rat vom Experten wie Ihnen.
Der Miteigentümer möchte aus der Immobilien-Finanzierung, die wir widerrufen haben, vorzeitig raus. Deshalb haben wir die Hausbank angeschrieben und die würde das akzeptieren aber stellt eine Bedingung:
Mit Schreiben haben die Kunden der Bank schriftlich mitgeteilt,dass sie „den oben genannten Darlehensvertrag" sowie die vereinbarteKonditionenanpassung widerrufen möchten. Die Bank ist der Ansicht, dass der vonden Kunden vorgenommene Widerruf nicht wirksam ist und hat dies den Kunden mitSchreiben mitgeteilt.
Die Kunden möchten nun an dem erklärten Widerruf nicht mehr festhalten.Auch der Bank ist eine ungestörte Geschäftsbeziehung wichtig.
Dies vorausgeschickt stellen die Parteien übereinstimmendfest, dass kein Widerrufsrecht für das genannte Darlehen Nr. sowiefür die Konditionenanpassungsvereinbarung besteht und damit dieVoraussetzungen für den von den Kunden erklärten Widerruf nicht vorgelegen haben.Die Kunden nehmen von dem erklärten Widerruf Abstand.
Kann ich nach Annahme dieses Angebots und nach Abschluss einer Anschlussfinanzierung, d.h. als Alleineigentümer die o.g. Immobilienfinanzierung wegen fehlender Widerrufsbelehrung bei einer Konditionsanpassung mit Hilfe des Fernabsatzgesetzes erneut widerrufen.
Denn im vorherigen Widerruf war keine Rede von dem Fernabsatzgesetz.
Die RS-Versicherung hat eine Teil-Kostenübernahme, also meinen Anteil für die 1. Instanz zugesagt.
Für Ihre Antworten danke ich Ihnen im voraus.
Hallo DrEckardt,
ich benötige in folgender Angelegenheit einen Rat vom Experten.
Der Miteigentümer möchte aus der Immobilien-Finanzierung, die wir widerrufen haben, vorzeitig raus. Deshalb haben wir die Hausbank angeschrieben und die würde das akzeptieren aber stellt eine Bedingung:
Mit Schreiben haben die Kunden der Bank schriftlich mitgeteilt,dass sie „den oben genannten Darlehensvertrag" sowie die vereinbarteKonditionenanpassung widerrufen möchten. Die Bank ist der Ansicht, dass der vonden Kunden vorgenommene Widerruf nicht wirksam ist und hat dies den Kunden mitSchreiben mitgeteilt.
Die Kunden möchten nun an dem erklärten Widerruf nicht mehr festhalten.Auch der Bank ist eine ungestörte Geschäftsbeziehung wichtig.
Dies vorausgeschickt stellen die Parteien übereinstimmendfest, dass kein Widerrufsrecht für das genannte Darlehen Nr. sowiefür die Konditionenanpassungsvereinbarung besteht und damit dieVoraussetzungen für den von den Kunden erklärten Widerruf nicht vorgelegen haben.Die Kunden nehmen von dem erklärten Widerruf Abstand.
Kann ich nach Annahme dieses Angebots und nach Abschluss einer Anschlussfinanzierung, d.h. als Alleineigentümer die o.g. Immobilienfinanzierung wegen fehlender Widerrufsbelehrung bei einer Konditionsanpassung mit Hilfe des Fernabsatzgesetzes erneut widerrufen.
Denn im vorherigen Widerruf war keine Rede von dem Fernabsatzgesetz.
Die RS-Versicherung hat eine Teil-Kostenübernahme, also meinen Anteil für die 1. Instanz zugesagt.
Für Ihre Antworten danke ich Ihnen im voraus.
Ok, dann werde ich warten bis die Vermietung beendet ist und dann die Anschlussfinanzierung widerrufen.
Dann ist das Risiko bzgl. Kostendeckung der Rechtschutzversicherung geringer.
Ja, gegenüber der kreditgebenden Bank, an der Sie die Zahlungen leisten.
Guten Abend,
ich habe im Widerrufs-Schreiben nachgelesen, dass wir geschrieben haben, dass die Zahlungen unter Vorbehalt erfolgen werden.
Der Widerruf wurde mit der Begründung abgelehnt, dass zum Zeitpunkt des abgeschlossenen Darlehensvertrages (hier 05/2000) gesetzlich noch keine Widerrufsbelehrung vorgesehen wäre. Was ja auch stimmt. Allerdings geht es hier um die Anschlussfinanzierung, die per Fernabsatzgesetz abgeschlossen wurde, die zu widerrufen ist. Im Schreiben an die Bank wurde die Immobilienfinanzierung widerrufen, ohne dabei zu erwähnen um welche es geht, also Ursprungs- oder Anschlussfinanzierung, es wurde nur das Vertragskonto angegeben.
Wäre es nicht möglich nur den Anschluss-Darlehensvertrag separat zu widerrufen. Denn das könnte man ja noch später machen, da es hierfür keine Frist gibt, jedenfalls bis heute.
Viele Grüße
Ja, sämtliche Zahlungen sollten unter Vorbehalt erfolgen.
Muss das gegenüber der Bank erklärt werden?
Die Finanzierung ist bei der Hausbank.
Klage bis Ende 2019 ist aus verjährungsrechtlicher Sicht richtig. Allerdings müssen Sie Ihre Zahlungen unbedingt unter Vorbehalt erklären. Ich würde auch nicht so lange abwarten, zumal Sie bis zur Ablösung ja spätestens eine Lösung erzielt haben sollten.
Viele Grüße und viel Erfolg!
Meinen Sie die restlichen Ratenzahlungen? Können Sie das näher erläutern.
VG
Klage müsste in diesem Fall bis Ende 2019 eingereicht werden. Allerdings sollte man bei diesem Thema nicht länger warten als nötig. Die Praxis zeigt, dass viele Klagen mit Vergleichen zwischen Verbrauchern und Banken enden, die nicht rückwirkend gelten, sondern nur für die noch offene Zinsbindungsfrist.
Je länger man also wartet, desto geringer wird der wirtschaftliche Vorteil, der sich aus einem Widerruf ergibt, siehe dazu auch hier.
Das Problem ist, dass die Immobilie bis 03/2019 vermietet ist.
Die Finanzierung geht bis 06/2020.
VG
Hinsichtlich der RSV kommt es darauf an, ob das Risiko in Ihrem RSV-Vertrag versichert ist. Neuere Rechtsschutzversicherungen schließen das Immobilien-Risiko oftmals aus. Das müssen Sie prüfen, genauso ob damals eine Wartefrist existierte. Wenn die Immobilie vermietet ist, kann das ein weiteres Problem darstellen. Das hängt von Ihrer konkreten Ausgestaltung des Restschuldversicherungsvertrages ab. Wenn Sie widerrufen haben, gilt der Widerruf und Sie müssen Ihre daraus resultierenden Ansprüche innerhalb der Regelverjährungsfrist des § 195 geltend machen.
Viele Grüße
Vielen Dank für Ihre Antwort, Frau Dr. Eckardt.
Wann würde die Regelverjährungsfrist ablaufen, wenn am 20.06.2016 der Darlehensvertrag widerrufen wurde und muss bis zum Ablauf dieser Frist die Angelegenheit abgeschlossen sein oder kann man zum Ablauf der Frist klagen usw. ?
Viele Grüße
Vielen Dank Ihre Antwort.
Sorry für die mehrfache Antwort, das System gab eine Fehlermeldung deshalb habe ich es erneut gesendet.
Vielen Dank für die Antwort.
Bevor wir, d.h. mein Bruder als Miteigentümer und ich den Darlehensvertrag bei der Bank widerrufen haben, hatte ich bei der ÖRAG eine Privatrechtschutzversicherung abgeschlossen, die z. Zt. noch aktiv ist.
Könnte es problematisch sein, wenn die Immobilie bis 02/2019 vermietet ist?
Wenn ja, wie lange könnte ich evtl. erneut widerrufen wenn die derzeitige Finanzierung bis 05/2010 läuft?
Denn so weit ich weiß beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Widerrufsdatum.
VG
Vielen Dank für die Antwort.
Bevor wir, d.h. mein Bruder als Miteigentümer und ich den Darlehensvertrag bei der Bank widerrufen haben, hatte ich bei der ÖRAG eine Privatrechtschutzversicherung abgeschlossen, die z. Zt. noch aktiv ist.
Könnte es problematisch sein, wenn die Immobilie bis 02/2019 vermietet ist?
Wenn ja, wie lange könnte ich evtl. erneut widerrufen wenn die derzeitige Finanzierung bis 05/2010 läuft?
Denn so weit ich weiß beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Widerrufsdatum.
VG
Vielen Dank für die Antwort.
Bevor wir, d.h. mein Bruder als Miteigentümer und ich den Darlehensvertrag bei der Bank widerrufen haben, hatte ich bei der ÖRAG eine Privatrechtschutzversicherung abgeschlossen, die z. Zt. noch aktiv ist.
Könnte es problematisch sein, wenn die Immobilie bis 02/2019 vermietet ist?
Wenn ja, wie lange könnte ich evtl. erneut widerrufen wenn die derzeitige Finanzierung bis 05/2010 läuft?
Denn so weit ich weiß beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Widerrufsdatum.
VG
Vielen Dank für die Antwort.
Bevor wir, d.h. mein Bruder als Miteigentümer und ich den Darlehensvertrag bei der Bank widerrufen haben, hatte ich bei der ÖRAG eine Privatrechtschutzversicherung abgeschlossen, die z. Zt. noch aktiv ist.
Könnte es problematisch sein, wenn die Immobilie bis 02/2019 vermietet ist?
Wenn ja, wie lange könnte ich evtl. erneut widerrufen wenn die derzeitige Finanzierung bis 05/2010 läuft?
Denn so weit ich weiß beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Widerrufsdatum.
VG
Wünsche allen ein gesundes frohes neues Jahr.
Keiner ne Idee?
Hallo und guten Abend liebe Community,
im Mai 2000 habe ich einen Darlehensvertrag für Immobilien für eine Dauer von 10 Jahren abgeschlossen. Diesem Vertrag lag keine Widerrufsbelehrung bei. Im Jahr 2010 war somit eine Anschlussfinanzierung notwendig. Meine Hausbank (HypoVereinsbank) machte mir auch ein Angebot, aber weil die Konditionen nicht meinen Vorstellungen entsprachen, habe ich das Angebot nicht angenommen. Über einen Finanzberater habe ich dann im Juni 2010 eine Anschlussfinanzierung mit besseren Konditionen und einer erhöhten Tilgung durchgeführt.
Zufällig war es wieder meine Hausbank, bei der ich nun mit Hilfe des Finanzberaters bessere Konditionen bekam.
Allerdings hat die Hausbank die Anschlussfinanzierung "Konditionsanpassung" genannt. (Heute weiß ich, dass es sich dabei evtl. um eine unechte Finanzierung handelt) Ich habe die Unterlagen auf dem Postwege erhalten unterschrieben und wieder zurück geschickt.
Auch diesem Vertrag lag keine Widerrufsbelehrung bei.
Bei weiteren Recherchen im Internet habe ich erfahren, dass mein erster Darlehensvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung (darunter fällt ja auch, dass ich gar keine erhalten habe) wahrscheinlich nicht anfechtbar bzw. ein Widerruf nicht möglich ist. (Weil im Jahr 2000)
Aber die sog. unechte Anschlussfinanzierung, die ja eigentlich ein neuer Vertrag hätte sein müssen, wegen der Erhöhung der Tilgung (auf Grund der niedrigeren Zinsen bei geringeren Raten) sollte meiner Meinung nach anfechtbar sein. Und weil ich den nicht bei der Bank sondern auf dem Postweg erhalten und unterschrieben zurückgeschickt habe. (Fernabsatzgesetz)
Den Darlehensvertrag habe ich vor dem 21.06.2016 widerrufen, die wiederum von der Bank abgewiesen wurde. Was könnte ich jetzt machen?
Vielen Dank schon mal für die Antworten
Hey,
Ich habe 2000 das Darlehn aufgenommen und 2010 eine Zinsanpassung.
Fällt nun die Anpassung, die einen neuen schriftlichen Vertrag mit Konditionsanpassung beinnhaltet auch unter das 2002 verabschiedete Gesetz oder bin ich damit gekniffen ? Im Vertrag von 2000 gibt es gar keine Widerrufsbelehrungen ( Hypovereinsbank),
Gruß
Hallo, habe gleiche Bedingungen. Auch bei der Hypovereinsbank.
Kannst Du sagen was Du unternommen hast und wie ist das ausgegangen
Hallo an die Community!
Auch ich habe eine Frage:
Das Ursprungsdarlehen wurde von zwei Kreditnehmern in den Geschäftsräumen der Bank
unterschrieben. Das Anschlussdarlehen haben wir per Post erhalten.
Die Tilgung war beim ersten Darlehen 1% und im Anschlussdarlehen 1,5%.
Welche Finanzierung müsste evtl. widerrufen werden und mit welcher Begründung?
Wg. Fernabsatzgesetz oder weil die WRB nicht vorhanden ist? WRB ist bei beiden nicht dabei gewesen.
Für Antworten danke ich im Voraus.