Hallo!
Vielen Dank erstmal für Ihre Antworten!
@Vers.BeraterGamper: Ich bin mir unsicher, ob Ihre Aussage in meinem Fall Sinn macht, da ich doch die Versicherung bereits gekündigt habe:
...Dem Widerspruch nach § 5a VVG a. F. sollte aber immer eine Prüfung des Vertrages durch eine Verbraucherzentrale, einen Versicherungsberater oder Fachanwalt für Versicherungsrecht (ist ein Widerspruch überhaupt möglich?) vorangehen sowie eine Ermittlung, ob der Widerspruch finanziell Sinn macht, umfassen...
In meinem Fall habe ich doch nichts mehr zu verlieren bzw. ein erfolgreicher Widerspruch wird doch in jedem Falle mehr bringen, als der Rückkaufswert, den ich erhalten habe?! Ich verstehe ja, dass eine solche Prüfung sinnvoll ist, wenn man abwägt, ob man einen Vertrag wohlmöglich weiter laufen lassen sollte, aber im Falle der bereits erfolgten Kündigung sehe ich hier keine Notwendigkeit oder liege ich falsch?
Besten Dank!