Beiträge von claus47

    Was ich damit sagen will ist: herrische Briefe zu schreiben ist das eine, im Vorfeld ein klärendes Gespräch zu suchen das andere.


    Würden Sie mir bitte erklären,

    1. ob ein förmliches Widerrufsschreiben mit förmlichen Willenserklärungen und ggf. ebensolchen Fristsetzungen für Sie bereits ein "herrischer Brief" ist, weil in ihm ein tatsächlich bestehender oder ggf. auch nur vermeintlicher Rechtsanspruch geltend gemacht wird, und

    2. was es Ihrer Meinung nach "im Vorfeld", also doch wohl vor Ausspruch der Widerrufserklärung für den Kunden mit der Bank im Gespräch zu klären gibt.

    Sollte eine Bank ihrem Kunden nicht auch nach Ihrer Auffassung "auf Augenhöhe" begegnen, und sollte es deshalb nicht dem Kunden gestattet sein, Vertragserklärungen ohne ein vorheriges "klärendes" Gespräch, abzugeben, also ohne vorher die Bank um Erlaubnis zu bitten?