Hallo,
ich versuche vergeblich zu recherchieren, ob es sich bei einer Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) um einen Insolvenzverwalter, der nach § 2 InsVV, oder um einen Treuhänder der nach §13 InsVV abrechnet handelt. Der Unterschied bei der Vergütung wäre fast 20.000,-€ . Ich hoffe mir kann da jemand einen guten Rat geben, wo ich etwas finden kann, was mein Problem löst. Grüße und vielen Dank im Vorraus, Reini