mal überlegen ob sich der Hype wegen 18 € lohnt, denke nicht .
Anscheinend liege ich noch weit unter dem maximal erlaubten , lieber keine schlafenden Löwen wecken
Danke
Beiträge von DavidB
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danke für die schnelle Antwort, aber zumindest muß doch die 2 Monatsfrist für eventuellen Wiederspruch eingehalten werden, womit die Mieterhöhung erst ab 01.09. gültig wäre, oder nicht ?
(Das mit der Mietspiegel bzw. Vergleichmieten muß ich noch Prüfen)
Danke
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Hallo,
Meine KALTMIETE wurde zum 01.01.2016 um 6,86 € wegen Moderniesierung der Heizungsanlage erhöht, habe ich Veständniss für!!!Heute 27.06.2016 habe ich meine Nebenkostenabrechnung erhalten und gleichzeitig eine wieder eine erhöhung der KALTMIETE um 17,14 € wegen Anpassung der Preisentwicklung am Wohnungsmarkt.
Ab 01.08. 2016 soll ich nun den höheren Mietpreis bezahlen!
1. : sind 2 Mieterhöhungen in einem Jahr zulässig bei Verschiedenen Gründen (Modernisierung + Anpassung Mietspiegel) ?
2. : würde nicht erst ab den 01.09.2016 der höhere Mietpreis gelten ?Danke vorab schon für die Antworten und Vorschläge