Beiträge von DavidB

    danke für die schnelle Antwort, aber zumindest muß doch die 2 Monatsfrist für eventuellen Wiederspruch eingehalten werden, womit die Mieterhöhung erst ab 01.09. gültig wäre, oder nicht ?

    (Das mit der Mietspiegel bzw. Vergleichmieten muß ich noch Prüfen)

    Danke

    Hallo,
    Meine KALTMIETE wurde zum 01.01.2016 um 6,86 € wegen Moderniesierung der Heizungsanlage erhöht, habe ich Veständniss für!!!

    Heute 27.06.2016 habe ich meine Nebenkostenabrechnung erhalten und gleichzeitig eine wieder eine erhöhung der KALTMIETE um 17,14 € wegen Anpassung der Preisentwicklung am Wohnungsmarkt.

    Ab 01.08. 2016 soll ich nun den höheren Mietpreis bezahlen!

    1. : sind 2 Mieterhöhungen in einem Jahr zulässig bei Verschiedenen Gründen (Modernisierung + Anpassung Mietspiegel) ?
    2. : würde nicht erst ab den 01.09.2016 der höhere Mietpreis gelten ?

    Danke vorab schon für die Antworten und Vorschläge