Es ist nicht nur nicht praktikabel, es ist nicht möglich. Ohne Sicherungsobjekt gibt es kein Darlehen zu den gewünschten Zinssätzen.
Beiträge von Nordlicht
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Hallo Henning,
ein Forward-Darlehen ist nicht möglich, wenn es keine immobilie und kein abzulösendes Darlehen gibt.
Gruß
Nordlicht
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Moin Franziska,
ja, an der Empfehlung aus dem persönlichen Umfeld geht kein Weg vorbei. Andererseits wird der naheliegendste Weg viel zu selten beschritten. Sich zu einem Thema von mehreren Personen beraten zu lassen und bei jeder Beratung die Aussagen der früheren Berater ansprechen und die Kommentare dazu anhören. Wenn es um das eigene Geld und die eigene Absicherung geht, sollzte man sich Zeit nehmen und etwas Arbeit investieren, bis man sicher ist, einen ehrlichen und verlässlichen Berater zu haben.
Gruß
Nordlicht
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Moin,
außer einem Bausparvertrag sehe ich nur eine Möglichkeit. Wenn es in der Familie eine unbelastete Immobilie gibt und die Eigentümer bereit sind, diese beleihen zu lassen. Ist nicht ganz unproblematisch, aber die eigenen Eltern oder Großeltern sind vielleicht zu so einer Hilfestellung bereit.
Es gibt keine Patentlösung, wie man den "besten" Bauspartarif findet. Ich würde mir von mehreren Bausparkassen (mindestens 5) unter Angabe von exakt denselben Vorgaben ein Angebot einholen. Dann als erstes die Monatsrate in der Spar- und in der Tilgungsphase prüfen und wenn sie tragbar erscheint als nächstes die Gesamtkosten über die ganze Laufzeit. Allerdings würde ich keine allzugroßen Unterschiede erwarten.
Noch einen Hinweis: Finger weg vom "Wohnriester". Damit machen die Bausparkassen momentan Riesengeschäfte, vermutlich zu Lasten ihrer Kunden.
Gruß
Nordlicht
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Nur gut gemeint, denke ich.
Wie schon an anderer Stelle geschrieben, hängt die Qualität eines Finanzdienstleisters und seiner Beratung nicht von seiner rechtlichen Grundlage und auch nicht von seinem Vergütungsweg ab, sondern im Wesentlichen von seiner Berufsauffassung. Oder anders formuliert, wenn ich meinen Kunden über den Tisch ziehen will, kann ich das als Vermittler, Makler oder Berater. Berufsethos ist sehr schwer zu messen. Selbst Empfehlungsplattformen im Netz geben nur bedingt Auskunft, da diese manipulierbar sind und, wie in anderen Branchen bereits offensichtlich, auch manipuliert werden.
Diese Frage stellt sich nicht nur in der Finanzdienstleistung, sondern in allen Dienstleistungsbereichen. Auch bei der Suche nach einem Arzt, einem Rechtsanwalt, Steuerberater etc. ist es ein Problem einen "guten" zu finden, weil die Wahl des falschen desaströs werden kann.
(Alle aufgeführten Berufsbezeichnungen sind geschlechtsneutral gemeint
)Gruß
Nordlicht
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Hallo Henning,
ich möchte Ihre Aufmerksamkeit noch auf einen weiteren Punkt lenken.
In der Gehaltsklasse, in der ich eine Kinderkrankenschwester (vermutlich angestellt) sehe, bleibt die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge wirkungslos, weil von den gezahlten Beiträgen die Arbeitgeberanteile zur GRV abgezogen werden. Hier wäre ein Vertrag der 3. Schicht auch steuerlich günstiger. Eine weitere Alternative wäre eine riester-geförderte bAV mit BU-Absicherung.
Diesen Beratungsfehler habe ich schon mehrfach angetroffen und sollte einen Weg anbieten, den Vertrag rückabzuwickeln.
Gruß
Nordlicht
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Moin Max,
Makler-, Notar- und Gerichtskosten kommen noch dazu und die Gesamtsumme wird abgeschrieben. Die normale Abschreibung ist linear über 50 Jahre. Ob es Sonderabschreibungen gibt, habe ich momentan nicht im Kopf.
Gruß
Nordlicht
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Hallo Max,
Deine Information ist falsch. Die Grunderwerbssteuer wird nicht mehr wie früher sofort abgesetzt, sondern zusammen mit dem Kaufpreis abgeschrieben.
Gruß
Nordlicht
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Moin 19SN83,
wenn ich deine Frage richtig verstehe, verfügst Du über ein KFZ von Deinem Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung, der nach der 1 % -Regel versteuert wird. Wenn das der Fall ist, wird auch der Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz (wenn es denn einen gibt) als geldwerter Vorteil versteuert. Im Gegenzug könntest Du aber auch die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.
Wenn man keinen Arbeistplatz hat, wie z.B. ein angestellter Außendienstler, entfällt dieser Passus, denn die Fahrten von der Wohnung zu den Kunden sind geschäftlicher Natur, da gibt es keine private Nutzung zu versteuern (und keine Werbungskosten abzusetzen).
Gruß
Nordlicht
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Moin,
die Unterstützungskasse ist ein weniger verbreiteter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Da es einfachere Durchführungswege gibt, wird eine U-Kasse nur unter bestimmten Rahmenbedingungen eingerichtet. Vermutlich wirst Du deswegen kaum Antworten auf deine sehr allgemeinen Fragen bekommen. Für Dich als Arbeitnehmer ist die Versorgungszusage wichtig, der Durchführungsweg kann Dir eigentlich egal sein.
Gruß
Nordlicht
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Hallo KaiRe,
mit dem Ratgeber ist das so eine Sache. Ein Versicherungsmakler oder ein -vermittler werden von den Produktgeber bezahlt. Der Unterschied ist, dass der Makler nach HGB zuerst dem Kunden verpflichtet ist, der Vermittler dem Produktgeber. Der Versicherungsberater wird vom Kunden bezahlt und die Honorare sind erheblich. Dazu sind die wenigsten Versicherungsnehmer bereit, weswegen diese Berufsgruppe zahlenmäßig keine Rolle spielt.
Die Qualität einer Beratung hängt aber nicht von dem Vergütungsweg ab. sondern von der Sachkenntnis, der Erfahrung und der Berufsauffassung des Beraters. Deswegen geht kein Weg an der Empfehlung aus dem persönlichen Umfeld oder an der eigenen Recherche vorbei.
Gruß
Nordlicht
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Moin,
habe Deine Zusatzfrage erst jetzt gesehen, Schuldigung dafür.
Wenn der Abschluß der BU-Versicherung lange her ist, könnte es für Dich gut aussehen. dazu muß man allerdings die Unterlagen sehen und Informationen zur Gesundheit haben. Hier könnte der Weg zum Versicherungsberater helfen, wenn dessen Honorar akzeptabel ist.
Die Grundausstattung hatte ich schon aufgezählt, weitere sinnvolle Versicherungen wären z.B. Krankenzusatzversicherungen, wenn man in der GKV ist (Krankenhaus, Zahnersatz, Lohnfortzahlung, Auslands-KV). Wenn eine Familie vorhanden ist, ist die Risikolebensversicherung wichtig. Auch die Absicherung des Pflegerisikos, würde ich eher für sinnvoll als für Luxus halten, wenn denn das nötige Kleingeld vorhanden ist. Jenachdem, was man in Beruf und Freizeit so treibt, könnte eine Unfallversicherung sinnvoll sein. Für Leute, die ernsthaft Sport betreiben, oder, wie ich, viel im Auto unterwegs sind, halte ich das für durchaus sinnvoll, für bekennende Couch-Potatoes ist es eher Luxus. An der Rechtsschutzversicherung scheiden sich die Geister. Für die einen ist sie unverzichtbar, für die anderen völlig überflüssig. Wenn man viel auf Reisen ist (Handelsvertreter, Außendienstler, Manager) könnte man über eine Reisegepäckversicherung nachdenken.
Dann gibt es eben noch weitere Dinge, die von den Iindividuellen Gegebenheiten abhängen (Immobilienbesitz, Sammlungen, Wertgegenstände, Schmuck). Da führt kein Weg an der individuellen Beratung durch einen Fachmann vorbei.
Gruß
Nordlicht
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Hallo,
das Steuerprivileg der LV vor 2005 war an Bedingungen geknüpft (was gerne übersehen wird). Die eine Bedingung war eine Mindest-Laufzeit von 12 Jahren und die andere eine Betragszahldauer von 5 Jahren. Die Steuerfreiheit gilt auch nur für Kapitalauszahlungen. Für Rentenzahlungen mußten auch damals die Ertagsanteile versteuert werden.
Gruß
Nordlicht
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Hallo,
natürlich ist nur mehr Wettbewerb wünschenswert. Da selten transparent ist, welche Anbieter und Angebote von den Vergleichsportalen überhaupt berücksichtigt und welche ignoriert werden, ist es für den Verbraucher nicht hilfreich, wenn ein Platzhirsch den Markt beherrscht.
Eine ähnliche Diskussion hatten wir vor vielen Jahren zum Thema Suchmaschinen. Es gab mal ein gutes halbes Dutzend bis Google alles plattgewalzt hat. Die Gefahr die besteht ist, dass Google bestimmte Informationen gezielt unterdrücken könnte. Auf die Vergleichsportale übertragen bedeutet das, dass ein übermächtiges Portal Marktanteile der Markteilnehmer verändern kann. Ob nun zwei große Portale besser sind als ein großes und mehrere kleine, vermag ich nicht zu sagen. Vermutlich bedient sich jeder Nutzer ohnehin nur eines Portales und nicht mehrer gleichzeitig, weil er unterstellt, dass ein Portal den Markt abbildet.
Gruß
Nordlocht
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Hallo chf_01.
Das wärs erst mal - leider gibt es dazu keine fundierten Aussagen.das kann ich nicht nachvollziehen. Die Personalabteilung Deiner Firma, müßte Dir da korrekte Auskunft geben können. Das entscheidende Kriterium ist das sozialversicherungspflichtige Jahreseinkommen. Was bei Dir dazuzählt, ergibt sich aus Deiner Gehaltsabrechnung. Durch eine Gehaltsumwandlung läßt sich das verringern, allerdings ist da bei 388 € pro Monat Schluß (in diesem Jahr). Reicht das bei Dir ? Ob in einem Lebensarbeitszeitkonto (hat eure Firma so etwas?) geparkte Vergütungsbestandteile auch zählen, kann ich nicht sagen, Personalabteilung fragen !
Wenn Du Deinen Arbeitsvertrag so änderst, dass Du unter die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung fällst (die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für den umgekehrten Weg, von der GKV in die PKV) muß Dich der Lohnbuchhalter sofort in der GKV anmelden (Vorsicht: die nicht arbeitende Ehefrau und die Kinder wechseln nicht sofort, sondern müssen die PKV regulär kündigen). Anschließend brauchst Du eine gewisse Versicherungszeit in der GKV, um auch bei steigendem Einkommen in der GKV bleiben zu können. Ob ein Jahr dafür reicht, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen.
Fazit: möglich, aber nicht ganz einfach.
Gruß
Nordlicht
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Hallo KaiRe,
die allgemeine Empfehlung ist, die existenz-bedrohenden Risiken zu versichern.
Kranken- und Pflegeversicherung sind keine Frage, da dieses beides Pflichtversicherungen sind. Die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Du ansprichst, versichert deinen Lebensunterhalt, gehört also auch dazu. Da Du Dich als "gehandicappt" bezeichnest, wäre hier die Hilfe eines Fachmannes gefragt, der prüft, inwieweit Du versicherbar bist.
Als nächstes kämen alle Haftpflichtrisiken und zum Schluß die Hausratversicherung, denn sie versichert das gesamte bewegliche Vermögen (ich habe schon Leute ohne da stehen sehen!).
Das wäre für meinen Geschmack die "Erstausstattung". Alles weitere ist sehr von den individuellen Gegebenheiten und finanziellen Möglichkeiten abhängig.
Gruß
Nordlicht
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