Beiträge von Nordlicht

    Hallo Charly,

    üblicherweise wird die Entgeltumwandlung vom Brutto abgezogen und nicht vom Netto. Vielleicht ist Deine Gehaltsabrechnung nur mißverständlich (habe ich schon häufiger gesehen). Dein netto ist natürlich der Betrag, von dem die Entgeltumwandlung bereits abgezogen wurde.

    Gruß

    Nordlicht

    Moin,

    ich muß Saidi in zwei Punkten widersprechen. Die Rückkehr in die GKV 2012 sehe ich nicht als gegeben an, da Du als Selbständiger vermutlich kein ALG I erhalten hast. Der Tip mit dem Versicherungsberater ist als solcher sicherlich richtig und zielführend, aber mit hohen Kosten verbunden. Ich würde mich direkt an die Central wenden, unter Umgehung eines evt. vorhandenen Vermittlers, und würde mich dort auf mein Tarifwechselrecht nach § 204 VVG berufen. Das könnte funktionieren, sicher ist es aber leider nicht.

    Falls Du verheiratet bist, gibt es einen Weg in die beitragsfreie Familienversicherung. ist nicht ganz einfach, funktioniert aber.

    Gruß

    Nordlicht