Hallo Muc,
vielen Dank für die Antwort. Eigentlich hatten wir das auch so gedacht. Jetzt wurde uns aber vom Sozialamt gesagt, da es sich um Eheleute handelt wären wir trotzdem unterhaltspflichtig, egal ob es sich um die zweite Ehefrau handelt oder die leibliche Mutter. Bei Eheleuten würde alles an Haushaltseinkommen zusammengerechnet werden und daraus würde sich dann ergeben, wie hoch die Leistungen zum gemeinsamen Lebensunterhalt wären. Es würde da nicht zwischen den Eheleuten unterschieden werden und wir wären somit unterhaltspflichtig. Wenn wir ebenfalls verheiratet wären wäre ja auch der Selbstbehalt viel höher als es für Ledige wäre und da würde auch kein Unterschied gemacht werden zwischen den leiblichen Kindern und den Schwiegerkindern.
Können Sie mir da noch eine Auskunft geben bzw. was wäre Ihr Tipp zum weiteren Vorgehen?
Viele Grüße