So einen 'Druck' würde ich nicht machen, sondern nur freundlich bitten, denn man hat als Verbraucher kein Anrecht, eine Rechnung zu bekommen:
Als Unternehmer ist das Luftfahrtunternehmen nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG verpflichtet eine Rechnung auszustellen; allerdings nur an Unternehmer für dessen Unternehmen oder juristische Personen - und nicht an Privatpersonen!
An Privatpersonen ist das Luftfahrtunternehmen lediglich berechtigt -und nicht verpflichtet- eine Rechnung auszustellen.
Allerdings hat der Privatmann das Recht, vom Luftfahrtunternehmen eine Quittung zu bekommen:
§ 368 BGB -Quittung-
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.