@nottele, manchmal reichen aber schon kleine Fehler im Vertrag. So wie es "sunt", und nicht "sund" heißt.
Sind einzelne Vertragsbestandteile ungültig, weil Gerichte so entschieden haben, gilt auch kein "pacta sunt servanda" mehr.
Schon gar nicht, wenn der BGH den Rechtsmissbrauch verneint hat.