Beiträge von Hennryk

    Hallo zusammen,

    ermuntert durch die Presseartikel zum "2. Widerrufsjoker" habe ich mir die Pflichtangaben meines Darlehens aus 2012 einmal angeschaut. Als Nichtjurist bin ich der Meinung, dass die Angaben vollständig, aber inhaltlich falsch sind. So ist bei der Art des Darlehens von einem Annuitäten- und daran anschließend von einem Forward-Darlehen die Rede. Auch ist die Gesamtdauer bis zur vollständigen Tilgung nicht korrekt.

    Anfang 2014 wurde die Tilgung geändert und ein neuer "Anschlussvertrag" geschlossen. Hier ist weiterhin die Gesamtdauer bis zur vollständigen Tilgung falsch.

    Lohnt sich in diesem Fall eine juristische Prüfung? Sind die Fehler aus dem 1. Vertrag durch den neuen "geheilt"?

    Danke und Grüße

    Guten Tag zusammen,

    gibt es Erfahrungen von Forenteilnehmern, die mit einem ähnlichen Sachverhalt zu tun haben/hatten:

    - Darlehensvertrag aus 2008, geschlossen mit der Allianz Leben
    - rechtzeitiger Widerspruch wegen des Passus "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung."
    - kein Einlenken des Darlehensgebers

    Da keine RSV besteht und das Kreditvolumen überschaubar ist, fällt die Entscheidung über das weitere Vorgehen schwer.

    Vielen Dank und Grüße