Hallo zusammen,
ermuntert durch die Presseartikel zum "2. Widerrufsjoker" habe ich mir die Pflichtangaben meines Darlehens aus 2012 einmal angeschaut. Als Nichtjurist bin ich der Meinung, dass die Angaben vollständig, aber inhaltlich falsch sind. So ist bei der Art des Darlehens von einem Annuitäten- und daran anschließend von einem Forward-Darlehen die Rede. Auch ist die Gesamtdauer bis zur vollständigen Tilgung nicht korrekt.
Anfang 2014 wurde die Tilgung geändert und ein neuer "Anschlussvertrag" geschlossen. Hier ist weiterhin die Gesamtdauer bis zur vollständigen Tilgung falsch.
Lohnt sich in diesem Fall eine juristische Prüfung? Sind die Fehler aus dem 1. Vertrag durch den neuen "geheilt"?
Danke und Grüße