Hallo Franziska,
ich möchte die Fahrtkosten nach Ausland wegen der Besuche des Vaters meines Stiefkindes (11 Jahre alt) anerkennen lassen. Der Vater hat Recht zur Hälfte der Urlabszeit.
Eventuell eine Zweitwohnung für mich während des Aufenthalts im Ausland ist auch notwendig.
Gibt es Vorgeschichte für die Abrechnung dieser Kosten als Außergewöhnliche Belastung?
Was sind die Chancen der Anerkennung und was muss ich beachten?
Danke.