Beiträge von CD1

    Servus,

    wir sind Grenzgänger. Wohnen in Bayern, arbeiten in Österreich. Steuern zahlen wir in Deutschland. D. h. Für uns gilt das deutsche Steuerrecht.

    In Deutschland gibt es Steuerfreibeträge für Nacht, Sonntags und Feiertagszuschläge.

    Hat jemand von euch diese Zuschläge in Deutschland bereits durchgesetzt? Wenn ja, wie hat sie das Finanzamt berechnet?

    LG

    Christian

    Hallo,

    vielleicht kann mir von euch jemand weiterhelfen. Ich arbeite als Arzt im Krankenhaus. Wir haben als Dienstmodell 25 Stunden. d. h. von 0700 in der früh bis 0800 am nächsten Tag. Wenn wir einen solchen Dienst am Sonntag oder Feiertag machen werden pauschal Zuschläge pro Dienst gezahlt.

    Sind diese ggf. steuerfrei?

    Danke für eure Hilfe

    Christian

    Rechne doch einfach noch mal nach, wie viel man dank des Sparerpauschbetrags pro Jahr sparen kann und überlege dann noch mal, ob das der geeignete Ansatzpunkt für eine Grundsatzdiskussion über einen zu gefräßigen Staat ist.

    Es geht ja eventuell nicht nur um den sparerpauschbetrag. Wenn die Tochter keine eigenen Einnahmen hat, was ich bei der 34 jährigen nicht vermute, aber bei kleinen Kindern die Regel ist, kann man schon einiges sparen.

    Angenommen ich schenke meiner neugeborenen in ihr Depot einen etf, der 10.000€ im Plus ist. Wenn ich ihn verkaufe zahle ich Kapitalertragssteuer. Wenn sie ihn nach der Schenkung verkauft kann ich für sie 1. Eine nichtveranlagung beantragen. Das heißt die Kapitalertragssteuer werden erst gar nicht abgeführt. Und 2. Eine Steuererklärung machen und ihren vollen Freibetrag ausnutzen.

    Das spart schon einen netten 4 Stellingen Betrag.

    Vorsicht mit der Familienversicherung!

    LG Christian

    Hi,

    Das heißt wenn wir unserer Tochter ETF Anteile mit einem Gewinn Anteil von ca. 10000€ schenken und sie diese dann verkauft, kann sie den Gewinn steuerfrei entweder per nichtveranlagungsbescheinigung oder eben durch das erstellen einer Steuererklärung einfahren?

    Christian

    Liebes Forum,

    wir sind frisch Eltern geworden. Weiß jemand ob ich meiner Tochter zum Beispiel einen gut gelaufen ETF in ihr Depot schenken kann? Also z B 25000€ mit 7500€ als noch nicht realisierer Gewinn.

    Mein plan wäre ihn ihr zu schenken und dann zu verkaufen und ihren Steuerfreibetrag zu nutzen. Gehört dann natürlich auch ihr.

    LG Christian

    Hallo,

    das mit dem verkaufen wenn gewinne angelaufen sind ist eine gute und eigtl. offensichtliche Idee auf die ich noch nicht gekommen bin :sleeping:. Das werden wir so machen. Danke.

    Risikolebensversicherung ist denke ich wichtig. Es gibt Partnertarife bei denen man sich was sparen kann und beide absichert. So einen haben wir.

    LG Christian

    Servus,

    das machen wir. Also uns ins essen und trinken kümmern :thumbup:

    Das Kindergeld kommt in den Sparplan auf den

    VANGUARD FTSE ALL-WORLD U.ETF REG. SHS USD ACC. ON

    WKN / ISINA2PKXG / IE00BK5BQT80

    Oder was würdet ihr vorschlagen? Lieber doch einen ausschüttenden um den Freibetrag der kleinen auszunutzen?

    Die Idee mit dem Großeltern Briefing ist auch gut. Allerdings wissen sie das schon. Schenken uns eigtl. schon jahrelang nur noch Zeit. Alles andere haben wir in Zentraleuropa ja eh.

    LG

    Hi,

    Vielen Dank für eure Tipps. Kinderbetreuung wird in der Betriebskita organisiert. Wenn wir einen Platz bekommen. Fiebersaft und Zäpfchen sind ein sehr guter Punkt. Das werde ich morgen besorgen. Elterngeld und Kindergeld wenn die Geburtsurkunde da ist.

    LG Christian

    Stimmt. Kinderbetreuung ist ein großer Punkt. Haben wir im Auge. Ist schwierig was zu finden was unsere Arbeitszeiten abdeckt...eine echte Katastrophe für die Emanzipation

    Servus,

    Wir sind vor kurzem zum ersten Mal Eltern geworden. Habt ihr eventuell nützliche Tipps die ihr uns geben könntet. Auf was müssen wir unbedingt achten? Was darf man nicht vergessen?

    Danke und LG

    Christian und Susn

    Servus,

    ich habe die Kapitelerhöhung der TUI mitgemacht. Seit gestern sind nun 2 Depotwerte eingebucht; die alten Aktien (im Minus) und die junge Aktien (im Plus). Nur die jungen Aktien kann ich nicht verkaufen, lässt das System nicht zu.

    Wie kann ich denn den Wert der beiden Positionen berechnen? Kann ich die jungen Aktien nur in Kombination mit den alten verkaufen?

    Danke für eure Hilfe

    LG

    Christian

    Servus,

    ich habe eine Frage zur gesetzlichen Rentenversicherung. Meine Eltern sind letztes Jahr in Rente gegangen und waren bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung. Zufällig bin ich heute auf einen Sachverhalt gestoßen, der meinen Eltern einen großen Vorteil gebracht hätte, sofern er durch die Beraterin auch genannt worden wäre. Das ist leider nicht geschehen.

    Wie läuft ein Widerspruch oder dann im weiteren eine Klage gegen die deutsche Rentenversicherung ab? Habt ihr Tipps oder Erfahrungen?

    Vielen Dank
    LG
    Christian