Erst mal an alle vielen Dank, für die zahl- und hilfreichen Hinweise. Hier scheint es in der Tat die unterschiedlichsten Auffassungen zu geben und man braucht wohl Glück oder ein großes Portemonnaie für einen Steueranwalt, um ans Ziel zu kommen. Übrigens: Teppiche und Bilder hat zumindest das FA HH-Harburg bisher anerkannt.
Was das FG Brandenburg als akzeptabel beschreibt, dürfte auf eine Monteurswohnung zutreffen, aber wohl kaum auf eine berufsbedingte Zweitwohnung eines leitenden Angestellten. Vielleicht liegt es an Brandenburg, ich zähle da auf Hamburg ![]()
Ich komme aus dem Bankgewerbe, wenn man da mitbekommt, was alles nicht gepfändet werden darf, weil es zum "Existenzminimum" gehört.....
Sollte es mit der Absetzbarkeit klappen, berichte ich gern.