Beiträge von HeKe58

    Erst mal an alle vielen Dank, für die zahl- und hilfreichen Hinweise. Hier scheint es in der Tat die unterschiedlichsten Auffassungen zu geben und man braucht wohl Glück oder ein großes Portemonnaie für einen Steueranwalt, um ans Ziel zu kommen. Übrigens: Teppiche und Bilder hat zumindest das FA HH-Harburg bisher anerkannt.
    Was das FG Brandenburg als akzeptabel beschreibt, dürfte auf eine Monteurswohnung zutreffen, aber wohl kaum auf eine berufsbedingte Zweitwohnung eines leitenden Angestellten. Vielleicht liegt es an Brandenburg, ich zähle da auf Hamburg ;)
    Ich komme aus dem Bankgewerbe, wenn man da mitbekommt, was alles nicht gepfändet werden darf, weil es zum "Existenzminimum" gehört.....
    Sollte es mit der Absetzbarkeit klappen, berichte ich gern.

    Ich nutze sämtlich Gegenstände in meinem berufsbedingten zweiten HH privat. Bei Herd, Waschmaschine und Kochtopf muss ich keine Unterscheidung nach beruflich oder privat machen. Wieso sollte ich bei einem PC, der heute zu jedem HH gehört, anders vorgehen!? Hier vermag ich keine Logik (Steuer = Logik?) zu erkennen. Gleichwohl, ich werde es in der nächsten Steuererklärung mal testen.

    Genauso. Natürlich habe ich am Hauptwohnsitz einen PC. Ich bin aber auch 4 Tage die Woche am Zweitwohnsitz. Von der Logik her sollte im Jahr 2016 sowohl ein TV, als auch ein stationärer PC mit Internetzugriff, zu den Basics der Lebenshaltung gehören, Sichwort "Grundrecht" auf Internet. Aber wie sieht das die Finanzverwaltung?