Hallo Forumsmitglieder,
mich beschäftigt aktuell ein persönlicher Fall im Rahmen meiner vermieteten Wohnung.
Kurz zur Sachlage:
Wohnung ist seit dem 1.2.2011 vermietet, bis dato ohne Mieterhöhung. Im Rahmen der aktuellen Preissteigerungen habe ich nun meinem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen von 12,3% auf Basis der im Mietvertrag festgehaltenen Wohnfläche (80qm) zukommen lassen.
Mein Mieter verweigert nun die Zahlung der erhöhten MIete mit der Behauptung, die im Mietvertrag festgehaltene Wohnfläche sei zu groß bemessen, nach seiner eigenen Vermessung ergäbe sich eine Wohnfläche von lediglich 75qm.
Wer hat die Beweislast für die tatsächliche Wohnfläche?
Sollte die tatsächliche Wohnfläche geringer sein als die im Mietvertrag angegebene, welcher qm Preis wird dann als Basis für die Berechnung der neuen Miete herangezogen? (der aktuelle Preis pro qm wäre ja de facto bei einer kleineren Wohnung höher als bei der größeren...)
Vielen Dank im voraus für die Unterstützung.