Kann man die Bearbeitungsgebühr auch zurückfordern
1. wenn das Darlehen 2004 abgeschlossen wurde und inzwischen ab bezahlt ist .
2. das Darlehen vor 10 Jahren aufgenommen wurde und im Zeitraum zw. 2004 und 2014 durch ein " Folgedarlehen" mit neuen Konditionen ersetzt.
3. Fallen Grundbucheintragungslöschungen die durch die Bank vorgenommen wurden, auch unter diese Bearbeitungsgebühr