Man sollte beachten, dass für die 4%-Berechnung das VORJAHRES-Einkommen herangezogen wird! Also nicht zu spät erhöhen, sonst gehen (unangemessen!) große Teile der staatlichen Zulagen flöten. (mir passiert in 2015) Ich zahle nur meinen Mindestbetrag ein und nehme die volle Förderung mit. Ansonsten führe ich noch ein privates Depot. Wichtig ist auch zu wissen, dass man als zukünftiger Empfänger der Grundsicherung im Alter leider die Erträge aus dem Riestersparen angerechnet bekommt. Ich finde das schlimm, weil einerseits privat die immer größer werdende Rentenlücke geschlossen werden muss, diese später aber u.U angerechnet werden kann. Daher nur mein Mindesteinsatz.