Hallo mbg511,
bei mir war der Sachverhalt sehr ähnlich:
- Abschluss des Bausparvertrages erfolgte 08.08.1989 im Tarif F-Standard. Im August 2004 erfolgte eine Zusammenlegung mit einem anderen Vertrag und damit wechselte der Vertrag in Tarif F-Plus. Anders wäre die Zusammenlegung nicht möglich gewesen. Und in diesem Zusammenhang ist jetzt die ARB vom 22.02.1999 gültig. Dort seht in §1 Absatz 5 "...die Renditevariante FR können nur bei Vertragsabschluss gewält werden".
Nach mehrmaligem Nachfragen habe ich die ABB per 22.02.1999 mit Fassung Juni 2016 erhalten. Leider kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen, wie damals die ABB geschrieben waren. Auch ich wäre dankbar, wenn jemand die ARB vom 22.02.1999 einstellen könnte.
VG, Steffen74