Beiträge von RibEye63

    Hallo Jambus55555,

    Ich habe das Thema seinerzeit noch etwas weiter recherchiert und kam zu einer sehr ernüchternden Erkenntnis : für Arbeitnehmer funktioniert das Modell nicht wirklich.

    Man kann zwar KV Beiträge im Voraus zahlen und in dem Jahr entsprechend mehr absetzen. Im Folgejahr sind jedoch die Arbeitgeber Zuschüsse zur KV zu versteuern. Wie genau weiss ich nicht. Entweder als "sonstige Einkünfte" oder sie werden mit den sonstigen Versicherungsbeiträgen verrechnet. Auch im letzteren Fall dürfte die 1900 € Grenze mit anderen Versicherungsbeiträge nicht mehr erreicht werden.

    Es funktioniert nur in dem Fall, dass im Folgejahr kein AG Zuschuss mehr gezahlt wird, z.B. weil man arbeitslos wird.

    Aber ich bin kein Steuerberater, besser einen Profi fragen!
    Wäre schön, wenn hier jemand berichten könnte, der das schon einmal für durch exerziert hat.

    Grüße
    NV

    Hallo liebe Redaktion und Forumsteilnehmer,

    ich komme gerade aus USA & Kanada zurück. Dort kam ich in eine sehr unangenehme Situation, die nur durch ein paar glückliche Zufälle nicht in einem finanziellen Desaster endete. Daraus ergibt sich ein grundsätzliches Problem, daß vielleicht auch von der FT Redaktion einmal näher beleuchtet werden sollte :

    Am 1. Juni 2018 kam es in Europa zu einem mehr oder weniger kompletten Ausfall des VISA Zahlungssystems. Laut Meldungen im Internet war das Problem aber schnell wieder behoben. Ich habe das völlig anders erlebt :
    am besagten Freitag, unserem letzten Urlaubstag , war eine Bootsfahrt und ein abschliessendes grosses Abendessen geplant. Wir konnten aber bereits die Tickets nicht mehr mit der VISA Karte bezahlen. Versuche mit den Karten unserer Familie Bargeld an verschiedenen ATM abzuheben, scheiterten ebenfalls.

    Die Kunden-Hotline der DKB war vollkommen überlastet, man landete immer wieder auf der Bandansage. Schliesslich konnte ich eine gebührenfreie Notfall-Rufnummer der VISA (USA) anrufen. Der dortige Ansprechpartner wusste NICHTS vom massiven Ausfall in Europa. Ich möge mich doch bitte zuerst an meine Hausbank wenden ! Dort kam ich aber nicht durch. Bei Paribas/Consors ebenfalls komplette Ahnungslosigkeit.

    Ich habe dann einen Antrag auf Ausgabe von "Emergency Cash" gestellt. VISA gab mir aber gleich zu verstehen, daß es der Authorisierung durch die Hausbank bedarf, bevor das Notfall-Geld angewiesen werden kann. Die Chance, innerhalb des gleichen Tages an Geld zu kommen war faktisch gleich Null.

    Richtig kritisch wurde es dann, als ich am nächsten Morgen aus dem Hotel abreisen wollte. Obwohl meine VISA Card beim Check-In überprüft worden war, verlangte das Hotel eine erneute Authentisierung. Diese schlug fehl, obwohl doch laut VISA alle Probleme schon am Vortag gelöst waren! Das Hotel zeigte sich wenig hilfsbereit : es sei "on me" die Rechnung zu bezahlen. Das hätte ich gerne getan, wenn nicht meine VISA Karte seit 48h jeglichen Dienst verweigerte.

    Wir haben es dem glücklichen Zufall zu verdanken, daß die VISA Card meiner Partnerin nach einigen Fehlversuchen einmalig "Approved" wurde. So konnten wir die Hotelrechnung begleichen und mussten uns nicht mit dem örtlichen Sheriff auseinandersetzen. Bargeld konnten wir weiterhin nicht abheben. Im Mietwagen war zum Glück genügend Treibstoff, um zum Flughafen zurückzufahren.

    Andernfalls hätten wir sicherlich den Rückflug verpasst. Der Schaden hätte wohl mehrere Tausend Euro betragen.

    Meine Fragen :
    + wie gut sind eigentlich die sogenannten Notfall-Prozeduren der Kreditkarten-Unternehmen
    + gibt es keine telefonische Freigabe von Zahlungen zwischen VISA und dem Handel
    + wie kann ich als Urlauber kostengünstig vorsorgen, z.B. Zweitkarte oder Express-Bankanweisung ins Ausland

    Ich freue mich auf eine rege Diskussion, die hoffentlich andere Leser vor solchen Situationen bewahrt.

    Grüße
    Norbert

    P.S.: Zuhause angekommen wurde meine VISA vom Automaten eingezogen. Der Antrag aus Emergency Cash hatte die Karte automatisch gesperrt !

    Hallo Steuersparer,

    ich bin bei der Aufbereitung meiner Steuererklärung über mehrere Artikel gestolpert, die eine Vorauszahlung von KV Beiträgen für zukünftige Jahre empfehlen, um so zusärtzlich Versicherungsbeiträge abzugsfähig zu machen. Ein Beispiel finden Sie hier.
    Das Vorgehen ist in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG geregelt.

    Für viele privat und freiwillig Versicherte sind viele Vorsorgeausgaben nicht abzugsfähig, weil die Kappung der "sonstigen Vorsorgeausgaben" bei 1900€ (bzw. 2800€) greift. Diese Grenze wird häufig durch die KV Beiträge bereits ausgeschöpft oder gar überschritten. Große Posten wie z.B die Arbeitslosen-Versicherung bleiben steuerlich wirkungslos. Andererseits sind Beiträge für die Basis-Krankenversicherung unbegrenzt abzugsfähig. Der Gesetzgeber erlaubt es, bis zu 2,5 Jahre im Voraus einzuzahlen. Diese Ausgaben sind im Zahlungsjahr absetzbar. In den folgenden Jahren kann der Grenzbetrag von 1900/2800€ mit anderen Versicherungen, z.B. AV, ausgeschöpft werden.

    Kann ich als Angestellter nur den AN Anteil im Voraus einzahlen oder 2,5 mal den vollen Beitrag ?
    Was passiert mit Arbeitgeber-Zuschüssen und BRE in den "beitragsfreien" Jahren ?
    Normalerweise werden die mit gezahlten Beiträgen verrechnet. Wenn aber keine Beiträge gezahlt wurden, ergibt sich ein negativer Saldo !?!

    Für sachkundige Hinweise oder einschlägige Erfahrungswerte bedanke ich mich vorab.

    Grüße

    Das Rätsel ist gelöst, leider zu meinen Ungunsten :(

    Von meinen Beiträgen zur Basiskrankenversicherung werden neben der Beitragsrückerstattung auch die AG-Zuschüsse in voller Höhe (!!) abgezogen, also nicht nur der Anteil für die Basis-Absicherung. Von 12 Monatsbeiträgen zum Höchstsatz bleiben da gerade mal rund 500€ an steuerlichen relevanten Zahlungen übrig.

    Die Lücke bis zum Höchstbetrag von 1900€ wird in meinem Fall -Angestellter- durch "andere Versicherungen" mehr als ausgefüllt. Wenn ich nun die Krankenversicherung meiner studierenden Tochter ansetze, verringert sich der Posten "andere ..." in gleicher Höhe : ein Nullsummenspiel.

    Der Tipp funktioniert leider nur für Beamte und eventuell für Mitgleider der GKV.

    LG =O

    Zunächst herzlichen Dank für die schnellen Antworten!

    Ich erhalte tatsächlich noch Kindergeld und hatte daher eine "schlichte Änderung" meines Steuerbescheids beantragt. Die Sachbearbeiterin hat die Werte in die Steuer-Erklärung übernommen woraufhin der Computer aber die gleiche Steuerschuld ausgegeben hat. Sie führte dies auf die Begrenzung von 1900€ zurück, die ich bereits mit meinen eigenen Beiträgen ausgeschöpft habe. Ich bin privat versichert, meine Tochter als Azubi (Duales Studium) in der GKV ohne Zusatzleistungen.

    Ich vermute hier ebenfalls ein Versehen bei der Eingabe und werde deshalb nun formal Einspruch erheben. Ich erwarte eine Änderung gemäß der Aussage von RapahelP.

    Mir wurde bereits eine lange Bearbeitungszeit angekündigt :-(.
    Werde dann berichten .

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe aufgrund Ihrer Steuertipps die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung meiner Tochter, Studentin in dualer Ausbildung, bei meiner Stuererklärung angegeben. Die Absetzbarkeit wurde zwar prinzipiell anerkannt, sei aber durch die Obergrenze bei Versicherungsausgaben von €1900,- ohne Auswirkung, hieß es vom Finanzamt. Der Höchstbetrag sei bereits durch meine eigenen Beiträge erschöpft.

    Die einschlägigen Texte im Internet erwähnen diese Einschränkung nicht bzw. suggerieren eine unbeschränkte Absetzbarkeit. Das Finanzamt fordert nun einen formalen Einspruch. Habe ich die Hinweise eventuell falsch verstanden ?

    Unterliegt die Absetzbarkeit von Beiträgen für Kinder in Ausbildung dem oben genannten Höchstbetrag ?

    Mit freundlichen Grüßen
    NV