Besten Dank erst einmal, dass Sie sich noch am Sonntag zur späten Stunde die Mühe gemacht haben.
Was ist das für ein Steuerordnung, die dazu führt, dass Steuerpflichtige steuerlich besser stehen, wenn Sie auf einen erheblichen Teil ihrer Fahrtkosten freiwillig verzichten. Im angegebenen Beispiel steht der Steuerpflichtige besser, wenn er sich mit der Entfernungspauschale bis maximal 4.500 € zufrieden gibt und seinen Wagen ansonsten stehen lässt um ihn im Privatvermögen zu belassen.
Wenn er dann den Rest seiner Fahrten von der Wohnung zum Büro und die sonstigen betrieblich notwendigen Besorgungen (beschwerlich) mit öffentlichen Verkehrsmitteln erledigt, kann er wenigstens die Belege noch unterbringen. Obwohl hier die Kilometerpauschale des PKW für ihn günstiger wäre, als das Busticket, frisst die dann notwendige Erklärung des Privatanteils alles auf.
Man möchte fast meinen, dass das beabsichtigt ist. Wie so Manches. Gestern kam im Fernsehen eine Reportage, in der berichtet wurde, dass eine Wahlbeamtin, die bereits nach 16 Tagen im Amt wieder ausgeschieden ist, einen Rentenanspruch i.H.v. 2.400 € erworben hat. Aber das gehört wohl hier nicht her.
Einen schönen Abend noch.