Beiträge von Peterdererste

    Besten Dank erst einmal, dass Sie sich noch am Sonntag zur späten Stunde die Mühe gemacht haben.

    Was ist das für ein Steuerordnung, die dazu führt, dass Steuerpflichtige steuerlich besser stehen, wenn Sie auf einen erheblichen Teil ihrer Fahrtkosten freiwillig verzichten. Im angegebenen Beispiel steht der Steuerpflichtige besser, wenn er sich mit der Entfernungspauschale bis maximal 4.500 € zufrieden gibt und seinen Wagen ansonsten stehen lässt um ihn im Privatvermögen zu belassen.

    Wenn er dann den Rest seiner Fahrten von der Wohnung zum Büro und die sonstigen betrieblich notwendigen Besorgungen (beschwerlich) mit öffentlichen Verkehrsmitteln erledigt, kann er wenigstens die Belege noch unterbringen. Obwohl hier die Kilometerpauschale des PKW für ihn günstiger wäre, als das Busticket, frisst die dann notwendige Erklärung des Privatanteils alles auf.

    Man möchte fast meinen, dass das beabsichtigt ist. Wie so Manches. Gestern kam im Fernsehen eine Reportage, in der berichtet wurde, dass eine Wahlbeamtin, die bereits nach 16 Tagen im Amt wieder ausgeschieden ist, einen Rentenanspruch i.H.v. 2.400 € erworben hat. Aber das gehört wohl hier nicht her.

    Einen schönen Abend noch.

    Hallo,

    hier noch eine Ergänzung zum Thema: nun habe ich bei einer Steuerberatungsgesellschaft noch folgende Aussage gefunden:

    „Geschäftsreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahn, Flugzeug etc. können nicht alternativ über die Kilometerpauschale abgerechnet werden.“

    Unklar ist mir nun immer noch die Abgrenzung bezüglich der Verwendung der Km-Pauschale bzw. Entfernungspauschale?

    Ist nur die Entfernungspauschale (nur Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte) verkehrsmittelunabhängig, d.h. Pauschale 30 ct./Entfernungs-Km ohne Belege?

    Was ist mit Geschäftsreisen (keine Fahrten zw. Wohnung und erster Betriebsstätte)? Gilt hier die Pauschale 30 ct. / Fahrt-Km nur bei PKW? Muss ein Fahrticket für Bahn/Bus etc. vorgelegt werden?

    Hallo,

    kann es sein, dass man durch Anwendung der 1% Regel und 0,03% Regel als Selbstständiger bei der Verwendung des Privat-PKW (>50%, also notwendiges Betriebsvermögen) für Wege Wohnung-1. Betriebsstätte sowie reine betriebliche Fahrten (ausserhalb 1. Betriebsstätte) keine oder fast keine Steuer spart?

    In einem praktischen Rechenfall entsteht bei etwa 8.900 € tatsächlicher PKW-Kosten hier ein privater Nutzungsanteil von 8.500 €, also nur 400 € steuerlich relevant?

    Fahrtenbuch ist im Beispiel zu aufwendig.

    Nun habe ich in einem Artikel im finanztip gelesen, dass bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte die Pendlerpauschale i.H.v. 30 Cent pro Entfernungskilometer bis max. 4.500 € angesetzt werden kann, und das ohne einen Belegnachweis eines Verkehrsmittels (Der tatsächliche Aufenthaltsnachweis am Betriebsort liegt natürlich vor). Ist das richtig?

    Gilt das auch für die betrieblichen Fahrten zu anderen als der ersten Betriebsstätte, also dann mit 30 Cent pro gefahrenen Km? Hier wird im Beispiel wechselnd PKW, Bahn, Bus, Taxi oder Mitfahrt mit Bekannten (die keine Fahrtkosten abrechnen) wahrgenommen. Kann man da auch die Pauschale 30 Cent pro Fahrtkilometer ohne Belegnachweis eines Verkehrsmittels ansetzen (Der tatsächliche Aufenthaltsnachweis am Betriebsort liegt natürlich auch hier vor)? Ist die auch auf einen Maximalbetrag begrenzt?

    Und letztlich: Wenn es denn so wäre, wieso weisen die meisten Ratgeber nicht auf diese Alternative hin, die sicher vielen Steuerpflichtigen den Horror im Fahrtkostendschungel etwas mildern würde.

    Besten Dank und viele Grüße