Also Verbraucherrecht in allen Ehren! Aber als Produzent von Unhalten und künstlerischem sollte einem doch wohln das Reacht am eigenen Werk zustehen. Sonst kann aj jeder kommen und seinem Nächsten alle klauen. Stellt euch doch mal vor, man klaut euch auf der Straße euren Geldbeutel. Da wärt ihr doch auch entsetzt! Genaise ist es für Rechteinhaber.
Gleichzeitig finde ich es gut, dass der Anschlussinhaber nicht belangt wird. Ind em Fall wird aber doch sein Angehöriger belangt, oder? Dann hat er die Schuld nur abgeschoben. Wichtiger ist es in solchen Fällen halt für Leute mit Mitbewohnern oder Freunden, die das ausnutzen.
Schuld dahin, wo die Schuld gehört! Wer's mach, haftet!