Beiträge von Zivko

    Ehevertrag definitiv ja. Bin seit 7 Jahren verheiratet. Warum Ehevertrag?
    Ganz einfach ich sehe den Ehevertrag als eine faire Sache für beide Parteien an. Falls der worst case eintritt, hat keier einen Nachteil und alles ist fair geregelt.

    Aussagen wie "man merkt schon ob man den richtigen Partner gefunden hat" oder ähnliche kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Tatsache ist wir sind alle Menschen und keiner von uns ist Gott und kann in die Zukunkt blicken. Wir wissen nicht einmal wie die Welt morgen aussehen wird. Man redet sich nur gerne ein manche Dinge zu wissen oder unter Kontrolle zu haben, obwohl dies nicht der Fall ist.

    Fakt ist ich liebe meine Frau über alles und bin seit 7 Jahren glücklich verheiratet. Den Ehevertrag möchte ich jedoch nicht missen und zwar um unser beider Willen. Somit entsteht keinem ein Nachteil im schlimmsten Falle (den ich niemandem wünsche).

    Fakt ist nämlich, dass Scheidungen (welche nicht durch Eheverträge geregelt sind) ganze Leben zerstören können. Und zwar nicht nur Emotional (wie das eine Scheidung immer kann) sondern eben auch finanziell und somit nachhaltig. Also warum dieses unnötige Risiko eingehen?

    Hallo zusammen,
    es stellt sich mir folgende Frage.
    Ich habe in den letzten 6-7 Jahren mehrere Kleinkredite abgeschlossen und wurden im Nachhinein 2x von unterschiedlichen Banken ausgelöst und somit übernommen.
    Wenn die Kredite im einzelnen abgeschlossen sind, habe ich dann trotzdem einen Anspruch auf die gezahlten Gebühren?

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas

    Spielt überhaupt keine Rolle ob der/die Kredit/Kredite abgelöst wurden oder nicht. Du hast eine zu Unrecht erhobene Gebühr bezahlt, die dir selbstverständlich auch nachträglich noch zusteht (natürlich nur falls nicht verjährt, aber laut deiner Angabe ist dies noch nicht der Fall).

    Du solltest jedoch aufpassen da deine Anprüche laut deiner Beschreibung (letzte 6-7 Jahre) am 31.12.14 verjähren !!..

    Also müsstest du schleunigst aktiv werden !!

    Hi,

    meine Rückforderung der BA wurde durch die Santander innerhalb 8 Tagen mit Standard-Schreiben beantwortet.
    Es soll gezahlt werden aus Kulanz bla bla - ihr kennt das.
    Meine damals gesetzte Frist ist der 08.12.14 - diese Zeit warte ich noch. Danach geht die Sache ohne weitere Aufforderung zum Anwalt.

    Ich habe mal eine allgemeine Frage zur Verjährung:
    Ich habe noch einen alten Kredit von 2003 gefunden - sind auch 766.-- BA berechnet worden.
    Wann fängt denn die Verjährungsfrist an ? Mit Ende der Rückzahlung oder gilt das Datum der Zusage der Finanzierung?

    Dein Kredit aus 2003 ist leider schon verjährt. Stand heute kannst du alle Forderungen innerhalb der letzten 10 Jahre einfordern (taggenau). Das heisst heute um 00:00 verjähren alle Ansprüche aus einem Vertrag der am 27.11.2004 geschlossen wurde.

    Bei mir gibts heute nen Geldeingang zu verbuchen. Am 05.11 per Mail geltend gemacht, am 18.11 Schreiben bekommen mit der Auszahlungsankündigung, heute BG inkl. Zins auf dem Konto.

    Ich muss schon sagen ich bin etwas überrascht. Es geht zwar nur um 1000€ aber immerhin, kein hin- und her, keine unnötigen vertröstenden Schreiben, keine Tricks. Großes Lob an die FGA Bank.

    @Axel, das wird nichts bringen, denn der MB von der Seite wird als Barcode ausgedruckt und muss postalisch zum Zentralen Mahngericht geschickt werden...

    Ich denke es geht den meisten hier explizit um die genauen Eingaben, die man tätigen muss. Nicht um deinen Mahnbescheid an sich ;). Wer ist gesetzlicher Vertreter, Anspruchskatalog (was auswählen) etc.

    Zumindest sind das mal die Sachen, die mich etwas verwirren.

    hast du den Mahnbescheid selbst erstellt?...wenn ja wäre es überragend wenn du einen davon (natürlich mit geschwärzten persönlichen Daten) zur Verfügung stellen könntest. Da würden sich viele darüber freuen.

    Hallo Leute,

    erstmal vielen Dank für die Bereitstellung dieser Diskussionsplatform und auch allen für die rege Anteilnahme und den regen und sehr hilfreichen Informationsaustausch hier.

    Hatte noch Ende Oktober meine Bearbeitungsgebühr + Zinsen bei der Santander per Einschreiben eingefordert. Habe mittlerweile auch 2x ein Bestätigungsschreiben (einmal vom 7.11. und 12.11.) zum gleichen Vorgang (es gab nur den einen Kredit) bekommen, jeweils mit nur leicht verändertem Wortlaut (aber im Prinzip "das Übliche" aus Kulanz, ohne Anerkennung der Rechtspflicht etc.). Warum man mir 2 Antwortschreiben geschickt hat ist mir leider nicht klar, aber doppelt hält ja bekanntlich besser.

    Habe nun auch verfolgt das hier so einige bereits das Geld erstattet bekommen haben, musste allerdings feststellen das bei mir noch nix eingegangen ist. Wundere mich ein wenig da ich eigentlich nach Urteilssprechnung fix dabei war. Macht es Sinn anzurufen und nachzuhaken oder eher einfach noch abwarten. Manche haben ja schon Geld nur wenige Tage nach dem Schreiben bekommen...

    Nachhaken lohnt sich immer da du ja im Recht bist !!!...Einfach noch einmal einen Brief hinschicken mit Verweis auf deinen Fall und direkt erwähnen sollte die Sache nicht binnen (Frist setzen) erledigt sein, sehen sie dieses Schreiben als eine "Vorstandsbeschwerde" an und auch ankündigen, dass du einen Anwalt einschalten wirst. Meist werden die erst tätig sobald man denen die Pistole auf die Brust setzt.

    tanja: verwundert dich das?...die ganzen Geldinstitute die jetzt mit Anfragen überschüttet werden verhalten sich doch genau so wie die Banken beim Thema Widerrufs-Joker...ist doch immer das gleiche wird von dem "Normalbürger" etwas gefordert muss er sofort springen sonst hagelt es Mahnungen und es werden Bearbeitungsgebühren, Verzugsgebühren etc. draufgepackt. Ist dem "Normalbürger" gegenüber jemand etwas schuldig (ob Bank, Versicherung oder wer auch immer) wird nur sehr träge darauf reagiert (selbstverständlich mit dem Hintergedanken, dass sich viele abspeisen lassen und nicht die Lust haben oder sich die Zeit nehmen das bis zum Ende zu verfolgen). So fahren diese Gauner eben am besten (in ihrem Sinne natürlich) und deswegen machen sie das auch so. Ist eine mega Frechheit aber so ist eben das System. Bleibt nur hartnäckig sein und nicht zurückweichen und vor allem Geduld ;)

    Asaliah: prinzipiell denke ich nicht das es sinnvoll ist diese Textstelle leer zu lassen. Denn im Endeffekt nennst du deine Forderung nicht wirklich, wenn du diese Stelle blank lässt. Lieber falsch ausgefüllt als garnicht wäre da meine Devise. Selbstverständlich werden deine Forderungen zwar überprüft, wie das jedoch aussieht wenn man die Textstelle komplett blank lässt kann ich nur vermuten (ich vermute das Teil wird in die Tonne geschmissen).

    Ich würde einfach warten bis du die Unterlagen von der Bank bekommen hast und dann deine Ansprüche geltend machen. Da du die Verträge zwischen 2007-2012 geschlossen hast, brauchst du keine Angst vor der Verjährungsfrist haben.