Beiträge von Asaliah

    Lieben Dank für die Antworten.

    @Zivko

    ich zitiere:
    Es verjährt am 31.12.2014 jeder Anspruch auf Erstattung von Bearbeitungsentgelt,
    das vor dem 01.01.2012 geleistet wurde und bei dem nicht rechtzeitig vor dem 01.01.2015 verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet wurden.
    Die Verjährungsfrist beträgt nicht 10 Jahre (wie einige glauben)

    @nelli
    Ich werde gleich bei der Postbank anrufen...:-)

    Lieben Dank für die zahlreichen, informativen, hilfreichen Beiträge.
    DANKE an ALLE, deren Beiträge hier für Jedermann zu lesen sind.

    Ich bitte nun um Hilfe und evtl. um Nachsicht,
    sollte ich eine bereits erfolgte Antwort auf meine Frage,
    überlesen haben.

    In den Jahren 2007 – 2012 (Februar 2012 Ende) nahm ich bei der Postbank drei Kredite
    auf, wobei der zweite und dritte Kredit jeweils aufgestockt wurden.
    Ich weiß, dass ich jeweils eine Bearbeitungsgebühr bezahlt habe, ich kann mich jedoch nicht an die genaue Höhe erinnern. Die Unterlagen für diese drei Kredite liegen mir nicht mehr vor. Meiner Schufaauskunft kann ich nachfolgendes entnehmen:
    - die Kontonummern (Darlehensvertragsnummern)
    - den gemeldeten Kreditbetrag
    - Anzahl der Raten
    - Datum Fälligkeit der 1. Rate
    - Datum der Erledigung

    Ich habe die Postbank angeschrieben und um die Kopien der drei Kreditverträge gebeten
    sowie eine 10-tägige Frist gesetzt. Diese Frist endete am 17.11.2014.
    Nun weiß ich, dass diese Frist sehr kurz bemessen war und eine Vielzahl
    von Schreiben (nicht nur) bei der Postbank eingehen.

    Wenn ein „Muster“schreiben, das die genaue Summe der Bearbeitungsgebühren, nebst Zinsen aufweist, bei der Bank eingeht, wird doch diese Summe von einem Mitarbeiter,
    einer Mitarbeiterin, anhand der ihnen vorliegenden Kreditunterlagen überprüft.
    Ist es dann nicht möglich, der Bank ein „Muster“schreiben zuzusenden, in dem die
    betreffende Textstelle:
    -in Höhe von ............ Euro-

    weggelassen wird. Dann würde der Hinweis erfolgen, dass es mir nicht möglich war,
    die Höhe der Bearbeitungsgebühren, die ich gezahlt habe, einzutragen,
    da die Kopien der Unterlagen bis zum heutigen Tag nicht übersandt wurden.
    Nunmehr würde ich darum bitten, die Höhe der Bearbeitungsgebühren anhand der Kreditunterlagen selbst festzustellen und mir den entsprechenden Betrag zu überweisen.

    LG
    Asaliah