Beiträge von Holladiewaldfee
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Mahnbescheid ist nicht schwer! Vorstand habe ich oben geschrieben. Unter Katalognummer ist es der sonstige Anspruch (Kreditbearbeitungsgebühr), Zinsen können dann dazu auch erfasst werden (wird vom System errechnet). Gibt es mehrere Forderungeb, können diese in einem Mahnbescheid erfasst werden. Bei Zinsforderungen Katalognummer 46
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Zum Thema Kostenübernahme der Anwaltskosten von der Bank: ich war beim Anwalt zur Beratung und mache es jetzt über Berlin: Die Kosten werden NICHT unbedingt von den Banken wie selbstverständlich übernommen! Er hat selbst diese Fälle, wo sich Santander etc. weigern, diese zu begleichen trotz Verzugschadens. Das sollte man sich gut überlegen, wenn man wie ich zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses noch keine RSV abgeschlossen hatte.
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Hallo!
Eine Freundin hat eine "Beratungsgebühr Finanzbearbeiter" für ein Immobilienkredit bei der ING DiBa gezahlt. Fällt das auch darunter???Danke schonmal.
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@ blacky: Danke für die Infos! Bei mir ist es "erst" knapp 1 1/2 Wochen her. Bis Frühjahr 2015 ist wirklich eine Frechheit..und dann überweisen sie bestimmt wie so viele auch unverzinst. Ich warte jetzt auch noch meine Frist ab. Ich hatte auch direkt mit einem Anwalt gedroht, vllt muss ich sie nochmal daran erinnern;)
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Hallo zusammen,
nachdem ich dieses Forum einige Tage interessiert verfolgt habe und dankbar für die vielen Infos bin, wollte ich mal meine Erfahrungen teilen. Vllt. sind diese ebenso nützlich für den ein und anderen:
2 Kredite bei der Santander
1 Kredit bei der DSL Bank (Postbank)
1 Kredit bei der BMW BankAlle Kredite sind mittlerweile ausgezahlt, aber das tut ja nichts zur Sache.
Am 31.10.14 Schreiben aufgesetzt, gestern eine erste Zahlung von der Santander, jedoch wie bei allen auch OHNE Zinsen. Sonst noch nichts weiter gehört trotz jeweils 2 Einschreiben + 1 Fax. Am 24.11.14 läuft die wirklich humane Frist von 3 Wochen aus, dann geht es direkt zum Anwalt. Leider war ich beim Abschluss von 3 der 4 Krediten noch nicht RS versichert. Nachdem, was ich jedoch gelesen habe und lt. Aussage meiner jetzigen RSV, steht die Chance jedoch mehr als gut, dass die Banken die Anwaltskosten tragen, da sie in Verzug geraten, wenn sie innerhalb der Frist nicht zahlen (Verzugsschadensersatz). Das gilt natürlich auch für die Zinsen (-> Santander). Die meisten Banken zahlen wohl auch nach dem ersten Schreiben vom Anwalt. Es lohnt sich meiner Meinung daher auf jeden Fall, auch ohne RSV, einen Anwalt zu kontaktieren bzw. ein unverbindliches Erstgespräch, z. Bsp. im Rahmen einer Bürgersprechstunde (kostet bei meinem Anwalt z.B. nur um die 30 €) einzuholen. Diese Standardschreiben der Santander sind lt. RSV und Anwalt reine Verzögerungstaktik. Frist setzen und wenn das Geld zzgl. Zinsen bis dato nicht da ist, weitere Schritte gehen.
Gruß
P.S. Hat jemand Erfahrungen mit der DSL/Postbank oder BMW Bank gemacht, was die Rückzahlung betrifft?