Beiträge von ojay

    Wann genau war denn "letztens"?

    Laut Abrechnung ist alles ok verbucht worden?

    Was ist in den Umsätzen des Verrechnungskontos zu sehen?

    der Verkauf fand am 04.Nov. statt.

    Es wurde auch gut gebucht.

    Nun am ~15.11. ist mein Sparplan wegen "unzureichender Mittel" abgewiesen worden.

    das da vorher noch mehrere Tausend Euro waren, das ist wohl jetzt bei Cashkontostand von -50€uro nicht mehr so.

    Hallo,

    bei Trade Republic habe ich letztens Aktien verkauft und dieser Betrag ist nicht verfügbar.

    Laut Abrechnung ist wohl alles abgeschlossen.

    Nur kaufen kann ich nichts mehr und auch mein 2-monatlicher Sparplan ist storniert/zurück gewiesen worden, mangels Deckung.

    Es geht um mehrere Tausend Euro.

    So ist Trade Republic. :cursing:

    Erreichen kann man die aus der App wohl auch nicht ...

    Das ist doch ein Fall für die BaFin!

    Es wäre doch schön, wenn man die Werbung für die FINANZTIP-App nicht im Kopfbereich der Seiten platziert.

    Es bringt niemanden einen Mehrwert diese App-Werbung.

    Denn man sollte erstmal froh sein, wenn man zu FINANZTIP gefunden hat. Dann gilt nur die Information und nicht, dass man mit (einer weiteren) App belästigt wird.

    FINANZTIP wird es vielleicht nicht verstehen, aber die FT-Homepage hat viel bessere Möglichkeiten und mehr Funktionen als die FT-App.

    Hilfreich sind nur YouTube, die Ratgeber, "Daily" und das Community-Forum.

    Alles aber ohne das App-Generve :cursing: !

    Ich gehe davon aus, das Du eine Vollmacht haben und Du Deiner WEG einen Namen/Titel "WEG • Rolfrad-Str.123 • 45123 Finanztip" geben musst.

    WEG hat ja ein eigenes Verwaltungs-Konto.

    Sonst muss man sich beraten lassen. bspw. bei WiE

    Wohnen im Eigentum (WiE) kann helfen...

    Die WEG-Selbstverwaltung – eine gute Alternative zur Bestellung einer externen Verwalter*in?
    Viele kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) möchten die Verwaltung ihrer WEG in die eigenen Hände nehmen - sei es, weil sie keine geeignete…
    www.wohnen-im-eigentum.de

    Und eine Frage interessiert mich dann auch noch. Machen all die Leute, die jetzt laut nach einer korrekten Verrechnung der MwSt-Erhöhung schreien, auch den selben Wind wenn der Gaspreise selber steigt? Achne, das bekommen die ja gar nicht mit, weil der Vermieter es nicht aktiv mitteilen muss. Dabei dürfte dort der viel größere Effekt entstehen.

    Natürlich sollten die Entscheidungsträger in der Hausverwaltung im Vorfeld immer auf die Einspareffekte bei einem Anbieterwechsel hingewiesen werden.

    Abgesehen von Fernwärme und Wasser/Abwasser kann man immer wieder auf die Wechselbereitschaft der Versorger hinweisen. — Wenn man schon auf die korrekte Verrechnung der Mehrwertsteuererhöhung besteht...

    Zitat

    Seit Januar 2022 müssen Hauseigentümer ihren Mietern monatlich Informationen über deren Verbrauch an Heizenergie zukommen lassen, das sieht die neue Heizkostenverordnung vor. ...

    Quelle: https://www.n-tv.de/ratgeber/Infos…le23114779.html

    Das können sie nur, wenn sie alle Verbräuche (auch von Jan.-März 2024) des Wärmemengenzählers haben.
    Die meisten Wärmemengenzählers speichern nur den Verbrauchswert zum Jahreswechsel.

    Wenn man jährlich wechselt, Cashback von 15€ bis 40€ (über Shoop.de) mit nimmt, dann kommt man auch auf 25ct/kWh ggf. weniger. (mit GG von durchschnittlich 12€uro/Monat)

    An Ostrom stört mich, das jeder überall den Weiterempfehlungscode von 35 €uro inflationär verteilen und man dadurch nur den Strompreis der Kunden hochtreibt. Denn man kann die Kosten für alle reduzieren. Da die Tarife nur monatlich festgelegt sind, hat man gar keine Ruhe vorm Wechseln.

    Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört auch eine korrekte Verbrauchsabrechnung.

    Die Erhöhung der (Mehrwert-)Steuer auf Gas zum 01.04. erfolgte nur auf Wunsch der Bundesregierung.

    Bei der Jahresabrechnung werden ja auch die Zählerstände der Wärmemengenzähler und der beiden Wasseruhren (KW und WW) abgelesen.

    Dies muss nun auch über den Zählerstand der Gasuhr Ende März erfolgen und mit Hilfe der Zählerstände der Wärmemengenzähler "zwischenberechnet" werden.

    Dies wurde damals auch bei den Strompreisänderungen so gehandhabt.

    Die Ablesefirma für ein Mehrfamilienhaus müsste eigentlich zum 01.04. den Zählerstand der Gasuhr ablesen und bereits eine Abschlagsberechnung (Jan.-März) für die Jahresendabrechnung durchführen.

    Die Zählerstände der Wärmemengenzähler zum 31.03.2024 aus den Wohnungen wären dabei hilfreich.

    Bringt es für MEINE Nebenkostenabrechnung etwas, wenn ich den Zählerstand des Wärmemengenzählers (Jan.-März) melde?

    Denn es macht doch preislich einen Unterschied, ob ich die Wärmemenge von Jan.-März oder von April-Dez. verbrauche. Diese beiden Verbrauchswerte müssen doch erfasst werden.

    Sonst wird ja nur ein Zählerstand (Jan.-Dez.) gemeldet... Das wäre sehr ungenau!

    Ab heute (bis 21.04.2024) kann man bei Shoop.de wieder 40€uro Cashback beim Wechsel über Preisvergleich.de mitnehmen.

    Die Vorauswahl der Tarife findet man dann am besten auf Finanztip.de/stromvergleich. Damit man den richtigen Tarif auswählt.

    In der Familie wurde mal Switchup.de getestet und man bekam den gleichen Tarif, den man selbst über die Vergleichsportale gefunden hätte. Nur KEIN Cashback, wenn man Shoop.de dazwischen schaltet.

    Die Auszahlung des Cashbacks erfolgt meist erst 3 Monate nach Vertragsbeginn des Stromvertrages!

    na dann drücke ich mal die Daumen,daß die Karte kommt,mich haben sie trotz hoher bonität(protz;-) abgelehnt......

    Ich wurde nun auch abgelehnt, aber vielleicht liegt es auch daran, das ich schon manche Kreditkarten habe oder das ich die "5 % ohne Ratenschutz" handschriftlich durchgestrichen und 100% angekreuzt habe..
    Schade...