Danke, Kastanienblatt, warste schneller 
@Ramona1504
Es ist so, dass man alle Eventualitäten VOR Hochzeit und dem Kinderkriegen durchspielen muss. Jeder wünscht sich eine "lebenslange", gute Beziehung, aber manchmal klappt das aus verschiedenen Gründen eben nicht.
Da ich in meinem Fall schon länger vor der Trennung wusste, dass ich im Ernstfall keine finanzielle Unterstützung erwarten kann, war klar, dass ich immer arbeiten muss, um das Leben mit und ohne Kinder zu stemmen. Ich habe mich trotzdem bewusst für die Kinder entschieden, weil ich eben auch gerne arbeite. (Unterstelle mir jetzt bitte nicht, ich würde meinen, du tätest das nicht gern. Ich spreche nur von mir an dieser Stelle!)
Demütigend ist es dann, wenn ich um jeden Cent fighten müsste, selbst wenn er zahlungswillig wäre. Ich hätte darauf keine Lust. Schon gar nicht in der Art, meinen Kindern ständig sagen zu müssen, dieses und jenes geht nicht, weil der Vater nicht zahlt oder wie auch immer. Spätestens bei Klassenfahrten und elektronischen "Spielzeugen" kommt diese Diskussion dann auf.
Väter sind meiner Ansicht nach außerdem nicht nur für Zahlung zuständig, sondern auch noch für andere Dinge. Durch derartige Missstimmungen aufgrund des Geldes vermischt man häufig dadurch aber einiges und vermittelt einem Kind nicht unbedingt das beste Bild des Vaters. Wenn jedoch Eltern nicht mehr miteinander können, sollte das nicht über die Kinder ausgetragen werden. Meine Meinung-Punkt.
Das konnte ich bereits auch vor der Trennung schon lange einschätzen, dass es so oder ähnlich kommt. Manchmal ist die rosarote Brille nämlich auch wech....
Dass ein Kind pflegebedürftig ist, hast Du vorher an keiner Stelle erwähnt. Dann liegt der Fall durchaus anders.
Du sollst auch gar nicht finanziell alleine für die Kinder aufkommen, hab ich so nicht gesagt. Es beweisen aber viele (meist) Frauen, dass Väter nicht zahlen wollen/ können und diese dann ab spätestens dem 13. Lebensjahr eben klar kommen müssen.
@Henning
Wenn Du mich gefragt hast, dann nochmal: Wenn ein Selbstständiger persönlich haftet, kann in einer Zugewinngemeinschaft auch die Ehefrau bzw. gemeinsames Vermögen herangezogen werden. Bei einer Immobilie, die beiden gehört, geht diese u.U. flöten. Ganz böse können sich außerdem Bürgschaften dann auswirken.