Beiträge von mirko369

    Vielen Dank, itschytoo,

    dann bin ich etwas beruhigt, bin in Steuerfragen und noch mehr in Immobiliengeschäften ziemlich unerfahren.

    Aber um meine Frage in einem Punkt noch zu präzisieren: Mein Schwager denkt wohl daran, mir einen Teil des Hauses quasi direkt abzukaufen, um dann namentlich auch im Grundbuch zu erscheinen, und zwar anteilig mit seinen an mich gezahlten150.000,- vom Haus-Gesamtwert 400.000,-. Aber auch das wäre dann für mich steuerlich völlig unschädlich, wenn ich Dich richtig verstehe: ich bekomme ja nur den Wert, der mir vom Erbe zusteht, also keine zu versteuernden Einnahmen.

    Ob die Konstruktion von Schwester und Schwager sinnvoll ist, muss mich da nicht weiter interessieren.

    Viele Grüße

    Mirko

    Hallo zusammen,

    meine Schwester und ich haben von unserer Mutter Anfang dieses Jahres ein im Jahr 1961 erworbenes und bis zu ihrem Tode von ihr allein bewohntes 2-Familienhaus geerbt, weiterhin Wertpapiere und Spareinlagen. Die gesamte Erbschaft - Haus mit Schätzwert 400.000,- und „Geld“ etwa 100.000,- - liegt also bei circa 500.000,- Euro, Erbschaftssteuer fällt für uns beide also nicht an. Meine Schwester und ich haben eine Erbengemeinschaft und sind im Grundbuch mit je 50 Prozent Anteil eingetragen.

    Jetzt der „Klassiker“: Meine Schwester möchte das Haus behalten – immer noch offen, ob zur Vermietung oder Selbstnutzung -, ich möchte es verkaufen. Da meine Schwester mich nicht auszahlen kann, würde mein Schwager einspringen und mir den Differenzbetrag bezahlen, der entsteht, wenn ich vorweg das gesamte Finanzvermögen erhalte. Er würde mir also etwa 150.000,- Euro zahlen.

    Zur Sicherheit jetzt die Frage aller Fragen: Diese 150.000,- Euro von meinem Schwager müsste ich nach meinem Verständnis nicht versteuern (etwa wegen Einkommen- oder Spekulationssteuer). Oder gibt es da doch irgendwelche Fallstricke?

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.