Hallo zusammen,
meine Schwester und
ich haben von unserer Mutter Anfang dieses Jahres ein im Jahr 1961
erworbenes und bis zu ihrem Tode von ihr allein bewohntes
2-Familienhaus geerbt, weiterhin Wertpapiere und Spareinlagen. Die
gesamte Erbschaft - Haus mit Schätzwert 400.000,- und „Geld“
etwa 100.000,- - liegt also bei circa 500.000,- Euro,
Erbschaftssteuer fällt für uns beide also nicht an. Meine Schwester
und ich haben eine Erbengemeinschaft und sind im Grundbuch mit je 50
Prozent Anteil eingetragen.
Jetzt der
„Klassiker“: Meine Schwester möchte das Haus behalten – immer
noch offen, ob zur Vermietung oder Selbstnutzung -, ich möchte es
verkaufen. Da meine Schwester mich nicht auszahlen kann, würde mein
Schwager einspringen und mir den Differenzbetrag bezahlen, der
entsteht, wenn ich vorweg das gesamte Finanzvermögen erhalte. Er
würde mir also etwa 150.000,- Euro zahlen.
Zur Sicherheit jetzt
die Frage aller Fragen: Diese 150.000,- Euro von meinem Schwager
müsste ich nach meinem Verständnis nicht versteuern (etwa wegen Einkommen- oder Spekulationssteuer). Oder gibt es
da doch irgendwelche Fallstricke?
Vielen Dank im
Voraus für eine Antwort.