Heute kam Post von der VB Gronau-Ahaus. Es wird ab dem 1.1.2017 ein jährliches Verwaltungsentgelt (10 EUR) für die Betreuung (?!) des Banksparplans eingeführt.
Ist das so für Bestandskunden überhaupt zulässig? Die Kündigung des Vertrags ist ja doch recht aufwendig, da das Kapital zu einem zertifizierten Vertrag übertragen oder föder- und steuerschädlich aufgelöst werden muss.
Ein einfaches "Ruhenlassen" des Vertrags ohne Verwaltungsentgelt ist ja leider auch nicht möglich.