Ebenso können ihre Familienangehörigen in den Standardtarif wechseln, wenn sie bei einer GKV-Mitgliedschaft des Versicherten familienversichert wären.
Zu dem Thema würde ich gerne eine Frage anstoßen die ich in einem anderen Themebereich schon einmal angeführt habe:
Meine Frau und ich sind beide privat versichert. Beide Versicherungen (DKV und Barmenia) konnten (wollten) keine Aussagen treffen, wie der Anspruch " maximal 150 % des GKV-Höchstbeitrags für privat versicherte Ehepaare" in die Tat umgesetzt werden kann. Beide Versicherer haben mir mitgeteilt : " wir bieten keine Familienverträge an". Für eine kleine Info wäre ich dankbar.