Beiträge von RoMi

    Hallo,
    in unserer Gegend (Umland München) herrscht ziemlicher Wohnungsmangel. Unser Sohn und seine Frau haben Nachwuchs bekommen, wohnen in einer viel zu kleinen Wohnung und deshalb haben wir eine Wohnung in der Gegend gekauft. Die Vormieterin erhielt vom Vorbesitzer vor einem Jahr eine Mieterhöhung von 5 %. Diese Miete ist war im Verhältnis zum Mietpreisspiegel noch immer gering. Der Ort unterliegt der Mietpreisbremse von 15 %. Wir möchten von unseren Kindern eine möglichst geringe Miete verlangen (das 2. Kind ist unterwegs und nur ein Einkommen), aber unsere steuerliche Abschreibung auch nicht gefährden. Nun möchte ich von der Gesamtmiete der Vormieterin inkl. 2 TG-Stellplätze ausgehen, diese um 10 % erhöhen (ist dann noch unter Mietpreisspiegel) und aus dieser Summe 66,66 % von unseren Kindern Miete verlangen. Wird mir das vom Finanzamt für die Abschreibung der Finanzierungskosten, Notar, Grunderwerbsteuer ect. anerkannt? Kann mir jemand helfen, diese Frage zu beantworten?