Hallo,
ich stelle dir Frage hier ein, weil es um einen Darlehensvertrag geht. Und zwar wurden Darlehens- bzw. Bearbeitugsgebühren i.H.v. 1400€ im August 2004 vom Konto abgebucht. Die BG kann man nicht zurück verlangen, da wir uns in diesem Fall außerhalb der 10 Jahre befinden. Ist es aber theoretisch möglich nur die Zinsen dafür zurückzuverlangen? Wären in diesem Fall auch immerhin etwa 800€ ab Anfang 2005 bis heute. Würde mich über Meinungen von Experten freuen. Es ist schon ärgerlich genug, dass eine so hohe BG wegen weniger Monate aus der Verjährungsfrist fällt. Deshalb will ich versuchen noch etwas zu retten.
Viele Grüße