Hallo,
danke, es gibt bereits eine steuerrechtliche GbR, allerdings noch keinen GbR Vertrag. Der Notar hat vorgeschlagen die Auflösung der GbR im Todesfall § 277 BGB durch einen zu bestimmenden Dritten zu verhindern.
Allerdings nach meinem laienhaften Verständnis spricht nichts dagegen die GbR aufzulösen, solange testamentarisch geregelt ist, die Anteile des zuerst verstorbenen Gesellschafters auf den verbliebenen zu übertragen, demnach wäre ein GbR Vertrag diesbezgl. überflüssig.oder ?