Hallo charly2021,
Ich habe dafür §1953 BGB gefunden. Demnach würde nach Ausschlagung die gesetzliche Erbfolge gelten, wenn kein Testament vorhanden ist. Die Enkel wären demnach Erbe, da die Kinder der Erblasserin fiktiv als nicht mehr lebend gelten. Aber das hast du wahrscheinlich schon über Google herausgefunden, Rechtssicherheit gibt dir daher nur ein Profi.
Der Schenkungsbetrag wird für die Anrechnung auf die Erbschaftsteuer jedes Jahr um 10% abgeschmolzen.
Da bin ich mir unsicher, ob das stimmt. Denn ich hatte ein Fall in der Verwandtschaft, da gab es diese 10% Abschmelzung pro Jahr nur im Zusammenhang mit der Bewertung des Pflichtteils. Es hatte irgendwie was damit zu tun, in welcher Höhe eine Schenkung in die Pflichtteilsberechnung einfließt. Diese Abschmelzung gab es aber nicht bei der Erbschaftsteuer. Da fiel die komplette Schenkung nach 10 Jahren raus, davor wurde sie aber voll angesetzt.
Grüße Michael_Dx