@ lieber Lobster53
Ja, diese Aussage (das man von Sachstandsanfragen, Überlastung etc.) hat mein Anwalt auch erhalten.
Ich kann nur nicht ganz nachvollziehen, was sich diese Herren Anwälte eigentlich dabei denken???? Kann denn niemand denen das Handwerk legen? Suchen immer irgendwelche Schlupflöcher und spielen hier auf Zeit...Zahlen müssen sie doch sowieso
Sylvi, sehe ich ganz genau so und kalauere deshalb: " Die Banküberweisung kommt ganz bestimmt, auch wenn sie dort am Absaufen sind. " Und weil heute Gründonnerstag ist, gebe ich noch einen Schwank aus dem bösen Reich der schwarzen Magie zum Besten: " Stillstand der Rechtspflege " liegt dann vor, wenn ein Verfahren über einen unangemessen langen Zeitraum ( Rsp. geht von mindestens Monaten aus ) ohne triftigen Grund nicht bearbeitete wird ( oder so ähnlich ). Dat liegt in Gladbach zurzeit nicht vor, denn das Amtsgericht hat ja einen Grund benannt: " Arbeitsüberlastung ".
Aber, lasse über Deinen RA Druck unter´m Kessel aufbauen, dann geht´s etwas schneller.