Beiträge von lobster53


    " Es wird weiterhin ein vereinfachtes schriftliches, nicht mündliches, Urteil stattfinden.Weiterhin steht dort, dass eine Entscheidung, insbesondere auch ein Endurteil, gegen das ein Rechtsmittel von Gesetzes wegen nicht möglich ist, § 511, ergeht nach Ablauf gesetzter Frist im vereinfachten Verfahren von Amts wegen ohne Bestimmung eines Verkündungstermins. "

    Häh, habe ich dat geschrieben? Na, gut, ja, gut, gut, auch ein Schwarzkittel - Träger i.R. wird älter. Deshalb: egale!

    Ian, Fakt ist: Die ZPO ist ein wunderbares Werk mit vielen Gesetzen und so gestaltet, dass sich jenes Einzelne wie ein Wrigley´s Spearmint Gum - schön durch gekaut, so, wie es Sir Alex Ferguson von ManU einst im TV vor machte - in die Länge ziehen lässt.
    Doch in bestimmten Vorschriften ist auf die gute ZPO klar und deutlich:
    Reitet die Grand Dame Justitia erst einmal auf den "ollen" Klepper ZPO, dann wird sie auch auf das Ziel " Entscheidung " zu traben.

    Wenn - wie in den meisten Fällen hier - eine Klage erhoben ist, muss ein Entscheidung dazu ergehen. Wann, ist zurzeit beim AG in M´gladbach allerdings ungewiss. Nun wird das Gericht, also der zuständige Dezernent / die Dezernentin wg. des riesigen Arbeitsanfalls bestrebt sein, die Klageflut in geordneten Bahnen zu lenken und die einzelnen Verfahren zügig abzuarbeiten. Aufgrund der überwiegend einfach gelagerten Streitigkeiten wegen der BG - Rückzahlungspflicht, wird das Gericht bereits eine Entscheidung im " schriftlichen Verfahren " ( § 128 II ZPO ) oder , wenn ein Anerkenntnis der Beklagten erfolgt, im schriftlichen Vorverfahren ein Urteil absetzen ( §§ 276, 307 ZPO ).

    Die meisten " Santander " - Fälle werden so abgewickelt werden: Klageschrift geht bei Gericht ein und erhält ein Aktenzeichen. Klageschrift wird danach der Beklagten zugestellt. Mit der Zustellung wird ein Frist aufgegeben, binnen der sich die Beklagte äußern muss. Will sie sich verteidigen, muss sie dieses schriftlich anzeigen. Will sie anerkennen ( das wäre hier ratsam, weil kostengünstiger ) muss sie dieses schriftlich bekunden. In diesem Fall ergeht ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung ( § 307 II ZPO ).

    Gegen ein solches Urteil ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen das Rechtsmittel der Berufung ( § 511 ZPO ) möglich. Dieses Rechtsmittel muss in Form eines, von einem zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichneten Berufungsschriftsatzes bei dem Landgericht in Mönchengladbach eingelegt werden. Frist ist hierfür: 1 Monat nach Zustellung des Urteils ( § 516 ZPO ).

    Nun stellt sich hier die Frage, warum soll die Bank dieses Rechtsmittel, sofern überhaupt zulässig, einlegen, wenn sie selbst den Anspruch zuvor im vollen Umfang anerkannt hat.
    Oder sollte im Sinne der ML - Lehre, die Feststellung von Papa Lenin aus dem Hut gezaubert werden, die da sinngemäß lauten könnte: " Zwei Schritte vor, drei zurück "?


    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 613 - Geld zurück - Finanztip-Community

    @ lieber Lobster53 ;)

    Ja, diese Aussage (das man von Sachstandsanfragen, Überlastung etc.) hat mein Anwalt auch erhalten.
    Ich kann nur nicht ganz nachvollziehen, was sich diese Herren Anwälte eigentlich dabei denken???? Kann denn niemand denen das Handwerk legen? Suchen immer irgendwelche Schlupflöcher und spielen hier auf Zeit...

    Zahlen müssen sie doch sowieso :!:

    Sylvi, sehe ich ganz genau so und kalauere deshalb: " Die Banküberweisung kommt ganz bestimmt, auch wenn sie dort am Absaufen sind. " Und weil heute Gründonnerstag ist, gebe ich noch einen Schwank aus dem bösen Reich der schwarzen Magie zum Besten: " Stillstand der Rechtspflege " liegt dann vor, wenn ein Verfahren über einen unangemessen langen Zeitraum ( Rsp. geht von mindestens Monaten aus ) ohne triftigen Grund nicht bearbeitete wird ( oder so ähnlich ). Dat liegt in Gladbach zurzeit nicht vor, denn das Amtsgericht hat ja einen Grund benannt: " Arbeitsüberlastung ".
    Aber, lasse über Deinen RA Druck unter´m Kessel aufbauen, dann geht´s etwas schneller.

    @DSWNWST

    Wenn wir schon mal beim Thema Beruf sind, was machst du denn HAUPTBERUFLICH ?
    Ich habe zwei Antworten schon parat :
    1. du bist Banker und verteidigst hier die Vorgehensweise deiner Bank, weil du ein loyaler Mitarbeiter bist oder
    2. dein Arbeitgeber (Bank XY) hat dich beauftragt uns hungrige Meute im Zaum zu halten und bei der Gelegenheit paar
    Infos zu sammeln, die der Bank nutzen könnte.

    Ich tendiere zu 1, weil Punkt 2 würdest du diskreter bewerkstelligen

    Lady, ich danke Dir für die prima Unterstützung. Wir wisse doch alle hier, dass es ein paar " Spionagesatelliten der Gegenseite/Banken gibt, die uns ´nen X für´n U vormachen wollen und hier " dumm Tüch vertellen ". Als immigrierter Norddeutscher sage ich dazu mit Achim Reichel " .. und es ging langsam voran, es ging langsam voran. Ein Hoch auf die Reise, sind wir erst an Hamburch dran! " So ist der Streitablauf mit den Banken auf zu sehen. Am Ende müssen sie eh betolen..

    Gratulation! Prima gemacht! Ein Berufungsverfahren wird es nicht geben, denn die Beklagte hat ja anerkannt und somit darfst Du locker - bitte setzte eine Zahlungsfrist - die Zwangsvollstreckung betreiben. So wie ich - aus leidlicher, eigener Erfahrung - berichten kann, reagiert " Tante " Santander erst nach der zweiten Aufforderung. Geld kommt aber für Dich. " Wetten, dass...? "
    Schöne Ostern für Dich.
    Vor allem gibt es unseren Mitstreitern Mut, wenn solche Erfolgsmeldungen hier eintrudeln

    @Britta
    nach langem Warten, ohne jeglichem Zwischenbescheid, habe ich heute eine Mail von meinem Anwalt erhalten. Diese Mail beinhaltet eine Kopie vom Amtsgericht Mönchengladbach, datiert vom 19.03.2015 und ist inhaltlich in etwa folgendermaßen:

    Die Santander Bank wurde schriftlich dazu aufgefordert zur Klageschrift Stellung zu nehmen. Hierfür wurde der Santander eine vierwöchige Frist eingeräumt. Unterbleibt dies, wird schriftlich ein Säumnisurteil erlassen. Weitere Fristsetzungen im schriftlichen Verfahren bleiben vorbehalten :S Es wird weiterhin ein vereinfachtes schriftliches, nicht mündliches, Urteil stattfinden.
    Weiterhin steht dort, dass eine Entscheidung, insbesondere auch ein Endurteil, gegen das ein Rechtsmittel von Gesetzes wegen nicht möglich ist, § 511, ergeht nach Ablauf gesetzter Frist im vereinfachten Verfahren von Amts wegen ohne Bestimmung eines Verkündungstermins.

    Es bleibt mir nun wieder mal, nur abzuwarten, was sich die Herren Wend und Henle einfallen lassen. Jedenfalls scheint die Klageschrift bei Gericht nun wieder aufgetaucht zu sein, oder mein Anwalt hat Diese tatsächlich erneut dort hin gesandt. Das kann ich leider nicht nachvollziehen, mein Anwalt ist nicht sonderlich informativ.

    Sobald es hier was Neues gibt, werde ich es mitteilen. LG Sylvi62


    @ Sylvi, Ina Anderson 2 etec.: Ich habe mal just Tante Google wg. Amtsgericht Mönchengladbach und die dortige Arbeitsüberlastung befragt und erhielt hierzu u.a. eine Seite von Herrn RA Ferner, der dort dieses mitteilt:

    http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/z…erlastet/15540/

    Sofern ich mein letztens gepostetes Urteil richtig interpretiere geht es nur, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sind. Was vermutlich in den wenigstens Fällen der Fall sein dürfte.

    Aus meiner Sicht geht es nur um das Thema verbundene Kredite, hierbei könnten auch aus meiner Sicht Immobilienfinanzierungen betroffen sein.

    Henning: Das sehe ich auch so.
    Leider ist dieses Thema hier nicht so einfach zu erklären. Ich werde mir dennoch mal die Mühe machen und in meinem Blog einen Artikel zum Thema " Restschuldversicherung " einstellen. Ich habe nämlich inzwischen die BGH - Rechtsprechung dazu ein wenig unter die Lupe genommen.

    @lobster53

    a)danke für Deinen Beitrag!

    b)nach meiner Erkundigung beim AG Mönchengladbach (Anfang Januar 2015)waren dort allein zwischen dem 27. und 31.12.2014 (5 Tage!!) 2400 Klagen gegen Santander eingegangen,davor(!!)waren es bereits knapp 3500.Anfang März 2015 waren es laut dortiger Auskunft insgesamt ca.10.000!!
    (Das wurde mir dort so gesagt).Natürlich werden alle MBs etc darin enthalten sein.

    Natürlich ist die genaue Summe nicht so wahnsinnig interessant,außer daß sie Wartezeiten erahnen läßt!

    So,und nun entspann Dich mal nach anstrengendem Zahnärztin "Schwitzkasten"!


    Da kommen noch weitere Termine auf mich zu. Du weißt ja: Altes Fleisch, alte Haut, schlechte Hauer - oder so ähnlich.

    Aber: Is et wahr? Die Klageflut kann des AG nicht bewältigen. Deshalb hat der Geschäftsstellenmitarbeiter so gemeckert. Wer soll denn da als Zivilrichter noch motiviert sein, wenn die Aktenberge sich in diesen Höhen türmen. Das erinnert mich an die Jahre nach der Einführung der " HARTZ " - Gesetze. Da gab es bei den Sozialgerichten auch den " Stillstand der Rechtspflege " - nichts ging mehr.

    Jau, kann ich wärmstens empfehlen. Keene Angst vor großen Tieren in der Jurisprudenz. Dat sind auch alles nur Lüt, de mit Wasser kochen!

    Ian, wat sülzen die da so lange um heißen Brei herum? Außer Papier von der Kanzlei zum AG und umgekehrt zu bewegen, bringt dat doch nüscht. Vielleicht möchten Kollega´s Henle, Wendt und weitere Brot lose Kollegas als Mitarbeiter, doch noch den Gebühren - Durchlauferhitzer anwerfen. Einst hieß so wat auch " Gebührenschneiderei " oder " Gebühren - Winkeln ". Anerkennen, und jut is´!


    Ich würde auch eher zum Gang zum Anwalt raten. Am Ende ist wegen eines Formfehlers alles für die Katz und das gezahlte Geld ans Gericht möglicherweise weg (... bin da jetzt auch nur Laie), weil Frist versäumt o.ä.. Beim Anwalt sollte man sich mit Klageschriften auskennen und da der Anspruch berechtigt ist, nimmt der Anwalt seine Kosten gleich in die Anspruchsrechnung mit auf und sollte Dir nicht vorab in Rechnung gestellt werden.

    Zumindest wollte mein Anwalt noch nichts von mir in Vorkasse zur Einreichung der Klageschrift... :whistling:

    Ich möchte - als Rechtsverdreher hier - nur ein Argument relativieren: Wer selbst ´ne Klage einreicht ( oder auch nach MB eine Ansprüchsbegründungsschrift ) muss keene Angst haben, dat dat da inne Büxe geht, denn Formfehler oder Ungereimheiten werden vom Herrn / der Dame des Zivilverfahrens, dem Richter/ der Richterin erkannt und der Partei mitgeteilt.
    Übrigens noch ein heißer Tipp zu den Prozesskosten, die ja auch nicht unerheblich sein können: Prozesskostenhilfe ( PKH ) könnte es für einen Kläger /eine Klägerin auch geben, wenn die Bedingungen hierfür in persönlicher Hinsicht erfüllt sind. Materielle rechtlich betrachtet muss die Bank eh betoalen. So hat der BGH ja entschieden und dat sind ( außer das BVerfG in Karlsruhe oder der EuGH ) die absoluten Götter im Olymp der schwarzen Magie.

    @Sylvi62
    @IanAnderson2

    Hallo zusammen,


    Könntest Du uns bitte auf dem Laufenden halten! Das ist doch sehr verwunderlich, wenn Akten beim Amtsgericht verloren gehen. Die Zahl von 10.000 laufenden Klagen in Mönchengladbach finde ich spannend. Wo kommt die Zahl her?

    Viele Grüße,
    Britta

    Liebe Sylvia,

    da ich selbst - wie hier schon berichtet - die Santander 2 Mal verklagt habe ( mit Erfolg ), möchte ich Dir zu Deinem Fall unterstützend zur Seite springen:

    Die von der Sanatnder beauftragten RAe Wendt pp. in M´gladbach haben - so mein Informationsstand - gegen jeden Mahnbescheid Widerspruch erhoben. Das ist im Rahmen des gestzl. Mahnverfahrens binnen zwei Wochen nach Zustellung des MB möglich. Wir durch den Antragsgegner/die Antragsgegnerin=Sanatnder nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben, kann der Anspruch/Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen und nach dem dieser diesem zugestellt wurde, die Zwangsvollstreckun einleiten.
    Dat will die Bank natürlich verhindern. Deshalb der Widerspruch gegen den MB.

    In Deinem Fall hat sich der Kollegen vollkommen korrekt verhalten und nach dem Widerspruch eine so genannte Anspruchsbegründungsschrift ( dat is´nüscht anderes als ´ne Klage ) eingereicht und die ergänzenden Gerichtsgebühren ( dat sin´drei GB nach dem Streitwert und der GKG - Tabelle berechnet ).
    Nun muss die Anspruchsbegründung zu dem beim AG in Gladbach geführten Aktenzeichen eingereicht werden, damit die Gegenseite eine Klageerwiderung fertigen kann. Wahrlich, ich sage Dir: Die Sanatnder - Bevollmächtigten werden Deinen Anspruch voll umfänglich anerkennen. Dat is´nur Zeitgewinn. So wie im Fußball auch, wird hier Zeit geschunden, damit die Bearbeitung und vor allem die Zahlung hinaus gezögert werden kann.
    Im Übrigen stellt dieses Verhalten natürlich eine schöne Einnahmequelle der Kollegen Wendt dar.
    Dann solltest Du noch folgende Situation kennen:
    Seit Dezember 2014 hat das Amtsgericht Mönchengladbach einen Arbeitsanfall von mehreren Hundert zusätzlichen Klagen zu verzeichnen.
    Der Mitarbeiter in der Poststelle hat sich dazu tel. bei mir mal so richtig ausgek... und fluchte wie ein Rohrspatz über die Santander, weil dazu noch zusätzlich Personal aus D´dorf heran gekarrt werden musste ( habe ich in einem Beitrag schon erwähnt ).
    Also: Chaos pur dort! Dein RA kann ja ´ne Kopie des eingereichten Schriftsatzes mit dem er Deien Anspruch begründet, erneut zu faxen - un´jut ´s!

    Kopf hoch, Ärmel hoch krempeln und auf in den Kampf! Du bekommst Dein Geld auch.

    @ Britta: Von einigen Tausend Klagen beim AG in M´gladbach ist mir nüscht bekannt; wohl aber von vielen Hundert. Und dat reicht für einen Dezernenten einer Abteilung auch schon, weil der nach dem Gerichtspensenschlüssel allenfalls 400 bis zu 600 Fälle je Jahr bearbeiten kann. Die armen Kollegen im schwarzen Kittel!

    Kredite mit Restschuldversicherung, die vor 2010 abgeschlossen wurden, können wegen eines Formfehlers in der Widerrufsbelehrung auch nach Jahren widerrufen werden.

    http://www.vertragswertcheck.de/index.php/rsv-widerruf

    mal schauen wie viel Geld ich da noch nach fordern kann !! :rolleyes:

    Bei diesem Privat - Scharmützel bin ich wieder voll dabei. Ich sammele nur noch Argumente und Rechtsprechung als Munition.

    So langsam müsste sich ja meine RAin mal rühren. Morgen läuft die 14-tägige Frist zu Klageeinreichung an die Santander ab... Gerichtsgebühren habe ich ja bereits gezahlt. Es muss hier doch mal weiter gehen...

    Wenn die ganze Kohle endlich auf meinem Konto ist, fahre ich davon erst einmal in den Urlaub! :S

    Toll, icke muss damit zur Zahhnklempnerin - man wird eben nicht jünger und die vielen GKVs gben eh nüscht mehr viel dazu.

    hi,ich warte seit Oktober 2014,erst sagten sie nein,steht mir nicht zu,hab dann Ombudsmann eingeschaltet,dann haben sie geschrieben,sie übernehmen es,aber es wird dauern ,ja was soll ich sagen ich warte immr noch,

    Seit Oktober 2014? Dat sind mehr als ein halbes Jahr. Da wären unsere vier Katzen längst verhungert. Du solltest Druck unter´m Kessel aufbauen. Schreiben, Frist setzen, mit Klage drohen.

    Icke sach nur dazu: " Halbwahrheiten sind die raffiniertsten Lügen ". Die wollen mehrere Hunderttausend Fälle abgeschrubbt haben? Ich kriech ´nen Schreikrampf. Dieser Selbstdarsteller im Nadelstreifenanzug vom Hugo... hat wohl den Realitätssinn verloren. Bei der dünnen Personaldecke?


    Warum soll das eine Halb wahrheitsgemäß sein? Für mich klingt das plausibel. 350 Filiale. Jede Filiale legt 4 Kredite pro Tag heraus (vermutlich sind es mehr), bei 200 Arbeitstagen über rund 9 Jahre sind 2.5 Mio Kredite. Warum sollte sich nicht jeder Fünfte, also 500.000, gemeldet haben?
    Nur weil jemand Banker/Manager ist, ist er doch nicht gleich ein schlechter Mensch. Das Problem ist, das die Medien einem dies suggerieren.[/quote]

    Nun, auch für Bankenmanager gilt: Es gibt diese und auch jene. Wobei ich meine Meinung nicht nur aus der Studie des Hamburger Nachrichtenmagazins entwickele. Erfahrung heißt dat Zauberwort. Und - bei allem Respekt - Deine Berechnung mag ja vielleicht doch zutreffend sein, doch die Praxis sieht für mich oft anders aus. Nicht in jeder Filiale wird eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter zur Bearbeitung der GB - Rückforderungen abstellen können, die/der neben dem täglichen Geschäft tätig sind. Wie auch immer: Klappern gehört zum Handwerk![/quote]


    Du begründest Deinen Vorwurf der Lüge mit Erfahrung? Hälst aber meine Berechnung für realistisch? Hm... - Du glaubst doch nicht im Ernst, dass hunderttausende Schreiben in den einzelnen Filialen bearbeitet werden. So etwas wird zweifelsfrei zentral bearbeitet.[/quote]

    Nun, ich habe nicht von " Lüge " in direktem Sinne geschrieben. Aber, egal. Und hinsichtlich der Verfahrensweisen zu den Rückforderungsschreiben liegen wir doch gar nicht auseinander. Ich meine ja auch, dass die Filialen diese Fälle nicht selbst abarbeiten.