Beiträge von George

    6 von 7 meiner gebühren sind "bearbeitungsgebühren". davon hat man die niedrigste gewählt (aus 2011)..nur im vertrag von 2013 steht "einmaliger laufzeitunabhängiger individualbetrag", und den werde ich, soweit ich es hier und anderswo gelesen habe, NICHT erfolgreich fordern können, da die targo hierfür bereits andern ortes erfolgreich zu IHREN grunsten geklagt hat..

    Ja, aber verfolge auch die weitere Rechtsprechung zu den Individualbeiträgen. da sind auch noch die Verbraucherschutzverbände in gerichtlicher Auseindersetzung, wie ich oben beschrieben hatte.

    shit happens.. also erneut (in gekürzter form) frisch ans werk :whistling:

    neues von der targo :evil: :

    ich hatte heute folgendes schreiben in der post:

    [...] der BGH hat in mehreren entscheidungen betreffend anderer institute entschieden, dass laufzeitunabhängige kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sein können. da diese entscheidungen zu grunde liegenden verträge weichen von dem mit ihnen geschlossenen vertrag ab, so dass die vorliegenden entscheidungen nicht zwingend auf das mit ihnen geschlossene vertragsverhältnis zu übertragen sind. ungeachtet dessen haben wir entschieden, die vereinbarte bearbeitungsgebühr im wege der kulanz ohne anerkennung einer rechtspflicht zu erstatten. [...]

    von meinen 7 geforderten gebühren, hat man sich eine ( die kleinste) gepickt, somit von +5000 NUR +500 gezahlt (natürlich auch hier ohne zinsen versteht sich)..

    ich werde nun ab montag kontakt zum anwalt für bankrecht aufnehmen, und es GENAUSTENS prüfen lassen.
    ich habe keine RV, und werde den anwalt wohl aus eigener tasche finanzieren müssen- aber das tue ich nun sehr gerne. lieber darf jetzt auch ein anwalt hier verdienen, als dass ich auch nur einen, mir rechtlich zustehenden, cent der bank schenken werde.. ich fühle mich gründlichst verschaukelt durch all die unterschiedlichste informationsflut der mitarbeiter.. vor wochen wurde mir zugesagt, es käme zur vollen erstattung, sobald das schriftliche BGH-urteil vorläge (dieses alleine, fand ich schon etwas beschämend)- eine farce, wie nun mein heute erhaltenes bankschreiben deutlich zeigt.. mein vertrauen, in meine hausbank, ist nun grundsätzlich beschädigt.. :evil:
    und selbst wenn ich ggf vor gericht KEIN recht bekommen sollte, so habe ich zumindest ALLES mir momentan mögliche getan---.. *lever dot as slav, kastanienblatt*

    Hallo, Bearbeitungsgebühren oder auch Kreditgebühren sind doch bei Privatkrediten unzulässig erhoben worden.
    Dann widerspricht sich die Targo oben in Ihrem Schreiben selbst, einerseits schreibt sie"das die Verträge mit ihnen
    von der Rechtsprechung abweichen, andererseits schreibt sie"die vereinbarte Bearbeitungsgebühr".
    Verdrehen sich winden wie en glatter Aal, nichts weiter. Da waren die Jünger von deren Rechtsabteilung dran.
    Mach weiter ohne Anwalt geht det nich bei denen.
    LG
    George