Beiträge von hausputz

    Was gilt denn nun? In welchem § (VO oder Gesetz) kann man nachsehen?
    M.E. ist es doch so, dass die Reha von der Rentenversicherung bezahlt wird -> demzufolge müsste in der Reha-Zeit der Anspruch auf KrG ruhen (keine Auszahlung) - oder?
    Wenn dem so ist, endet der KrG-Bezug bei Antritt der Reha, beispielsweise nach der 72. Woche. Kommt der Erkrankte nicht völlig wiederhergestellt nach 6 Wochen aus der Reha (= 78. Woche rechnerisch), müsste er "dennoch" noch einen Anspruch für 6 Wochen KrG von der Krankenkasse haben.
    Ist das so OK ?