Beiträge von Picteur

    Hallo Ihr alle :)

    Nach langer Abstinenz bin ich auch mal wieder hier. Die zurück gezahlten Bearbeitungsgebühren sind ausgegeben ;) jetzt dachte ich so, da war doch noch was...

    Da ich die ganze Sache in letzter Zeit sehr vernachlässigt habe, habe ich beim Lesen einen Schreck bekommen... Habe ich das richtig verstanden, dass der Widerspruch nur bei Immobilienkrediten bis zum 21.06. möglich war? Verbraucherkredite können weiterhin widerrufen werden, richtig? ?(

    Kann jemand einen guten Anwalt für Santanderforderungen empfehlen? :evil:

    In meinem Fall gegen die Santander wurde ein seit dem 29.7.rechtswirksamer Vergleich geschlossen.

    Die Santander bzw. Wendt und Henle haben sich seitdem in keinster Weise mehr gemeldet,so daß heute meine (Fach-) Anwältin nach verstrichener Fristsetzung zum 1.9.2015 ihren Kollegen nunmehr nach §195 ZPO von Anwalt zu Anwalt nochmals den Vergleichstext gegen Empfangsbekenntnis geschickt hat.

    Außerdem hat sie ihren Kollegen eine neu berechnete Gesamtforderung in Form einer Vollstreckungsandrohung mit Frist 17.9.2015 zugeschickt.

    Meine Frage(und bitte keine Meinungen,sondern Kenntnisse aus dem hiesigen Juristenkreis oder sonstigen Forianern,die "Bescheid wissen")ist die,daß ich wissen möchte,WARUM bzw.aus welchen Erwägungen heraus "die"(damit meine ich die Anwälte und die Santander)diese "Herumeierei" veranstalten.


    Selbes Spiel bei mir. Urteil am 18.08., bis jetzt keine Zahlung. RAs der Spanier wurden am 04.09. nochmal angeschrieben, mit Zahlungsziel 11.09. Geldeingang bis heute nullinger :cursing:

    Wahrscheinlich muss ich doch noch den GV vorbeischicken...

    update bei mir und den spanischen Brüdern... <X

    Am 18.08. Im Namen des Volkes.... Anerkenntnisurteil all meiner Ansprüche inklusive Zinsen... Bis wann müssen die eigentlich zahlen?? Was nutzt das Urteil und es kommt keine Kohle... :cursing:

    Es wollte weiter oben jemand wissen wie lange es in MG dauert: Ende Mai Abgabe des Verfahrens vom Mahngericht an das AG in MG, Ende des Ganzen 3 Monate später. Zumindest bis zum Urteil....

    Moin! Die spanische Bank ist sowas von blöd. Da weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut... Ich habe ja bezüglich einer BG das ganze Theater mit schlußendlich Klage durchgezogen und warte nun auf die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Es geht um 450 € BG, ca. 180 € Zinsen und ca. 170 € Gerichts- und Kleinkramkosten, also um die 800 €. Nun haben die Blödköppe mir unter Angabe des Aktenzeichens des Gerichts 620 € überwiesen, also BG und offensichtlich Zinsen. Die 170 € Gerichtskosten sind noch offen. Lustigerweise haben die Nichtsblicker mir irgendwann im Mai im laufenden Verfahren schon mal 450 € BG überwiesen...

    Was soll ich nun tun? Ich sehe 2 Möglichkeiten:

    1.: Nichts machen, keine schlafenden Hunde wecken und hoffen, dass die Blödköppe nicht merken, dass die mir die BG 2x erstattet haben. Dann hätte ich nach Abzug der noch offenen Gerichtskosten 280 € Plus gemacht.

    2.: Den Gerichtsvollzieher mit dem Titel losschicken und die offenen 170 € Gerichtskosten holen lassen. Sollten die Blödköppe merken, dass die BG 2x bei denen raus ist, habe ich auf jeden Fall meine mir zustehende Summe zu 100% bekommen. Es geht ja auch darum, dass der Titel irgendwann verfällt, heißt, wenn es dumm läuft habe ich keine Chance mehr die 170 € zu holen und muß die zuviel bezahlten 450 € zurückzahlen.

    Was würdet ihr tun?


    Ich würde die zuviel gezahlte BG abzüglich des noch offenen Betrages zurück überweisen. Dann hättest Du Deine noch ausstehende Zahlung und bist denen nix schuldig :whistling:

    Kleines update von mir zu den spanischen Brüdern in Mönchengladbach :huh:

    Nachdem mein Anwalt versucht hat, meine Ansprüche gegen diese spanische Bank über das Gericht vom Mahnbescheid abzuwicklen, hat dieses die ganze Sache nun doch Ende Mai nach Mönchengladbach gegeben. Nachdem Anwalt seit dem noch nichts bekommen/gehört hat, dachte ich so: Ach komm, ich nerve auch mal ein wenig dort und rufe mal beim AG in Mönchengladbach an :whistling:

    Ein netter Mensch erzählte mir, dass seit Anfang des Jahres (nichts neues) 10.000 Klagen etc. für die Spanier eingegangen sind, sämtliche Juristen im AG die zuständige Abteilung tatkräftig unterstützen, aber die trotzdem total absaufen (vorallem auch wegen der Unterbrechung durch Leute die Anrufen und nachfragen... :saint: - war ich gemeint???? :D ).
    Fazit: Meine Sache ist vom 27.05., Erfassungstechnisch ist man beim 18.05. - find ich jetzt gar nicht so schlimm - das wird wohl noch Monate dauern - DAS find ich schlimm... :S


    Die Rückkehr des Königs :thumbup: Glückwunsch!!!!!

    Hallo allerseits ;) Endlich mal wieder ein paar "alte Leidensgenossen" im Forum.

    Habe auch ein paar Neuigkeiten. Hatte gestern Mail vom Anwalt. Santander hat nunmehr die 2. Klage vollumfänglich anerkannt. Hat dies dem AG Mönchengladbach mitgeteilt und wurde von dort im vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung beschlossen. Santander muss nun die BG + Zinsen + Anwalts- und Gerichtkosten löhnen. Anwalt hat denen 14 Tage Zeit gegeben um das Geld zu überweisen. Freut mich, da ich bei diesem Verfahren mit allem in Vorkasse gehen musste. Im ersten Verfahren übernahm es meine RS. Das Geld war bereits von der Santander überwiesen.

    Dies war nun das 3. Verfahren, welches ich vollumfänglich (mit anwaltlicher Hilfe) gewonnen habe. :thumbup:


    YEAH - ich auch!!!! 8o

    Hahaaaaa, heute Post vom Anwalt (die Pappnasen hatten es vergessen mir zuzusenden ist bereits vom 30.04. ), die Rechtsverdreher der Santander haben ein Anerkenntnis der noch zu zahlenden Gebühr sowie der Verfahrenskosten beim Gericht abgegeben. Ich weiss zwar noch nicht wieviel sie zahlen wollen/sollen, die Anhänge fehlten..., aber morgen bin ich schlauer. Jetzt fehlt nur noch die Kohle auf meinem Konto!!!!! Juchuuuuu :D

    Die Klage ging am 28. Januar 2015 zum Amtsgericht Mönchengladbach. Zwischenzeitlich hatte die Santander einfach einen Teilbetrag auf mein Konto, nicht auf das Anwaltskonto, überwiesen. Der Betrag war nicht vollständig und mein Anwalt hat per 12.3.15 eine Teilerledigungserklärung nach Mönchengladbach gesandt. Nun kam das Anerkenntnisurteil, das alles gezahlt wird.
    Also - bleibt hartnäckig.


    || Na ja, dann sind das bei mir ja theoretisch noch 2 Monate... Teilzahlungen würde ich auch bis dahin nehmen :whistling:

    Hallo zusammen :) Auch ich kann Neuigkeiten berichten.

    Habe heute eine Mail vom Anwalt erhalten, zusammen mit dem Anerkenntnisurteil der Santander. Santander hat sämtliche gerichtliche Forderungen anerkannt incl. Zinsen und Rechtsanwaltskosten.
    Nun hat mein Anwalt die diesbezügliche Zahlungsaufforderung zur Santander (mit Fristsetzung) gesandt. Mal abwarten, wann diese Haudegen nun überweisen.


    Das ist ja super und macht Hoffnung!! Wie lange hat es nach Einreichen der Anspruchsbegründung gedauert, bis das Urteil ergangen ist?

    Ich drücke die Daumen, dass Dir die Herrschaften zeitnah die Kohle überweisen!!!!!

    Wann hat Dein Anwalt die Klage beim AG in Mönchengladbach vorgelegt,wurde Verteidigungsbereitschaft angezeigt und erfolgte eine Erwiderung duch deren Anwälte?

    (Meine Klage wurde Mitte Dezember eingereicht,am 12.3. erfolgte die Erwiderung,am 26.3.hat meine Anwältin dazu Stellung bezogen).


    Bei mir ging am 31.03. die Anspruchsbegründung ans Gericht und was passiert? Nix... <X;( Na ja, ich warte ja erst seit 2 Jahren darauf, dass die mein Geld rausrücken, was sind da schon 2 Wochen... 8|


    Und die Anwaltskosten? Wurden die auch erstattet?

    Nur mal so ein Gedanke....zum Thema Steuerabzug bearbeitungsgebühr

    Gibt es hier irgend jemanden, der Erfahrungen mit der Rückabwicklung von immo-darlehen hat?

    Wird da auch Kapitalertragssteuer und soli von der Nutzungsentschädigung abgezogen?

    Ist doch im Prinzip das gleiche, müsste dann auch gleich gehandhabt werden. Frau Google bringt mich da nicht weiter, aber ihr seid doch alle auf Zack :)


    Es wurde hier irgendwo mal geschrieben, dass diese Zinsen eigentlich gar nicht besteuert werden dürfen (war mein ich sogar mit irgend einem Paragraph hinterlegt), da es sich nicht um Zinsen aus Kapitalanlagen handelt. Es sind schließlich Verzugszinsen. Das wäre ja im Prinzip - andersherum betrachtet - genauso als würde ich bei Überziehungszinsen 25% abziehen... :whistling:

    Und außerdem sind wir ja auch hier um uns auszutauschen und gegebenenfalls eine gemeinsame Strategie zu fahren.
    Ich habe auch ein normales Musterschreiben genommen. Habe es nach der Aufforderung des amtes geschickt. Bin mir gar nicht sicher ob man vorher schon eine Klagenummer hat...


    Ich würde auch eher zum Gang zum Anwalt raten. Am Ende ist wegen eines Formfehlers alles für die Katz und das gezahlte Geld ans Gericht möglicherweise weg (... bin da jetzt auch nur Laie), weil Frist versäumt o.ä.. Beim Anwalt sollte man sich mit Klageschriften auskennen und da der Anspruch berechtigt ist, nimmt der Anwalt seine Kosten gleich in die Anspruchsrechnung mit auf und sollte Dir nicht vorab in Rechnung gestellt werden.

    Zumindest wollte mein Anwalt noch nichts von mir in Vorkasse zur Einreichung der Klageschrift... :whistling:


    YEAH.... :thumbup: Das macht doch Mut!!!!!