Naja interessant wird es ja auch noch wenn gemeinsame Kinder bestehen, dann könnte es passieren das der Ex-Mann doch noch das Vermögen bekommt:
Frau stirbt -->Vermögen geht an Kinder --> Kinder sterben-->Vermögen fällt an Ex-Mann....
Aber davon abgesehen haben die obigen Antwortgeber recht. Im Testament kann alles geregelt werden, nur ist der Pflichtteilsanspruch zu beachten. Dieser Geldanspruch muss erfüllt werden.
In Österreich ist es laut der neuen Rechtslage übrigens jetzt so, dass Ex-Partner von gesetztes wegen nix mehr bekommen, auch dann nicht wenn diese noch im (alten) Testament stehen.
Worauf auch zu achten ist sind Lebensversicherungen, wenn da der Ex-Gatte noch drin ist, sollte das unbedingt geändert werden.