Vielen Dank für die Hinweise, ich werde mein Glück versuchen und Einspruch einlegen. Ich hatte die Angaben bereits gemacht, es wurde trotzdem begründet, dass ich keine Vermieterabsicht hätte. Dem ist nicht so, ich habe es versucht mit Aushängen und Onlineanzeigen, hätte ich nichts gemacht, müsste ich mir den "schwarzen Peter" selbst zuschreiben. Soll ich auf das Urteil direkt hinweisen oder erst mal nur Einspruch erheben?
Heute morgen kam mir dann die Idee hier einfach mal nachzufragen....