Beiträge von DerBoss

    Naja, nach 2 Fehlschlägen und einer gewissen Frist (am 6. des Folgemonats ...) wird automatisch ein Inkasso beauftragt.

    Das sieht nun nicht nach himmelschreiendem Unrecht aus.

    Immerhin wurde im Ergebnis zunächst mal eingekauft, ohne zu bezahlen.

    Der Punkt für mich ist, dass Edeka die erneuten Abbuchungen auch wieder vom alten (nicht mehr existenten) Bankkonto abbucht und nicht vom jetzt in der App aktualisierten Bankkonto.

    Grüß Gott,

    ich hatte vergessen in der Edeka App für das mobile Bezahlen meine neue Bankverbindung zu hinterlegen.

    Nachdem letzten Einkauf erhielt ich von Edeka eine E-Mail mit der Lastschriftankündigung. Da ist mir aufgefallen, dass noch die alte (nicht mehr existierende Bankverbindung) hinterlegt ist. Ich habe dann gleich die Hotline von Edeka angerufen, den Fall geschildert und nach einer Lösung gefragt.

    Der Mitarbeiter von Edeka sagte, er wird das intern weiterleiten und ich erhalte eine Rückmeldung per E-Mail.

    Die bekam ich dann auch und war äußerst überrascht.

    Nachfolgend die Nachricht von Edeka:

    Zitat

    Wenn der zu zahlende Betrag nicht von Ihrem, beziehungsweise dem zur Zahlung verwendeten, Konto abgebucht werden konnte, oder eine Rücklastschrift verursacht wurde, werden wir den Betrag im Folgemonat, in der Regel am 06. des Monats, erneut versuchen einzuziehen. Zusätzlich ziehen wir dabei die Gebühr für die Rücklastschrift ein. Vereinzelt kann es vorkommen, dass der Betrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingezogen wird. Sie werden über die Abbuchung rechtzeitig per E-Mail informiert. Sollte auch dies nicht möglich sein, übergeben wir die Forderung im nächsten Schritt an unseren Inkassodienstleister EOS.

    Dieser beschriebene Vorgang läuft ebenso ab, wenn das in der App hinterlegte und zur Zahlung verwendete Zahlungsmittel beziehungsweise Bankkonto nicht mehr existiert. In diesem Fall wird es leider unweigerlich zu zwei fehlgeschlagenen Einzugsversuchen und einer anschließenden Weitergabe der Forderung an unseren Inkassodienstleister EOS kommen. Dies ist ein automatisierter Prozess und lässt sich dementsprechend leider nicht verhindern. Ebenso kann das Zahlungsmittel für eine bereits getätigte Zahlung auch durch den Zahlungsdienstleister im Nachhinein nicht mehr verändert werden.

    Wir danken für Ihr Verständnis.

    Sehen Sie bitte in jedem Fall von eigenständigen Überweisungen ab. Diese sind in unserem Prozess nicht vorgesehen und müssen unter großem Mehraufwand unserer Buchhaltungs- sowie Entwicklerabteilung einzeln verarbeitet werden. Sollten Sie eine Überweisung selbstständig tätigen, werden wir Ihnen diese zurücküberweisen. Hierbei kann es aufgrund des Mehraufwands zu mehreren Wochen Verzögerung kommen. Der ursprüngliche Prozess der erneuten Abbuchung wird weiterhin eingehalten.

    Meine Frage:

    Ist das rechtlich zulässig, dass Edeka diesen Vorgang an ein Inkasso Unternehmen weiterleitet, nur da deren Prozesse so einen Fall nicht darstellen können?

    Das Widerspruchsschreiben habe ich erhalten. Darin wird auf die von mir beanstandenden Punkte nicht eingegangen. Im Widerspruchsschreiben steht auch ein anderer Betrag für die Erstattung als im Prüfbericht.

    Ich buche das unter Lehrgeld ab und habe mich jetzt beim Deutschen Mieterschutzbund angemeldet. Ich frage mich nur, warum Finanztip für Mineko ausspricht.

    Ich habe aufgrund der Finanztip Empfehlung den Dienstleister Mineko im Dezember 2024 mit der Prüfung meiner Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 beauftragt und das Paket Wohnung Pro für 69.00 Euro gebucht.

    Das Ergebnis dieser Prüfung ist für mich ernüchternd. Die Gründe führe ich nachfolgend auf.

    Ich habe Mineko diese Punkte auch per E-Mail als Rückmeldung zu der Prüfung geschickt, aber keine Antwort erhalten.

    1. Die Positionen 1 und 13 sind zwar farblich markiert, aber kein Betrag angegeben.
    2. Auf Seite 6 des Berichtes wird mitgeteilt, dass der Vermieter die formellen Anforderungen bei allen Kostenpositionen nicht eingehalten hat. Ich sehe aber keine Erklärung, bei welchen Kostenpositionen dies der Fall ist und was die korrekte, formelle Anforderung ist.
    3. Auf Seite 6 des Berichtes wird mitgeteilt, dass der Vermieter die Verteilerschlüssel nicht korrekt ausgewählt und angewendet hat. Ich sehe aber keine Erklärung, welche Verteilerschlüssel davon betroffen sind und was die korrekten Verteilerschlüssel sind.
    4. Auf Seite 6 des Berichtes wird mitgeteilt, dass der Vermieter meine Vorauszahlungen nicht beachtet und die Abrechnungspositionen nicht korrekt berechnet hat. Aber auch hier keine Erklärung.
    5. Auf meine Angabe, dass auf der Nebenkosten Abrechnung des Vermieters meine abgelesenen Zählerstände für Kalt- und Warmwasser, sowie die Heizung nicht aufgeführt sind, wurde überhaupt nicht eingegangen.

    Zusammenfassend und abschließend hat die erbrachte Dienstleistung keinen Mehrwert für mich und kann diese auch nicht empfehlen.

    Ich hatte nach der Prüfung von zwei unterschiedlichen Personen von Mineko eine E-Mail erhalten, ob ich mit der erbrachten Dienstleistung zufrieden bin.

    Daraufhin habe ich nochmals an beide Personen meine Rückmeldung mit den oben genannten Punkten per E-Mail geschickt. Mineko hat auch hier nicht reagiert.

    Ich habe meine Erfahrung auch Finanztip mitgeteilt verbunden mit der Bitte, nach welchen Kriterien Finanztip diese Empfehlung gibt. Finanztip hat nicht geantwortet.

    Nachdem ich folgende Email an bitcoin.de gesendet hatte, wurde mir das kostenlose Post Ident angeboten. Ich verstehe nicht, warum solche Spielchen mit Kunden gemacht werden, reine Zeit und Ressourcenverschwendung.

    Sehr geehrter Herr xxxxxx,

    mit Ihrer Aussage bin ich nicht einverstanden.

    Mit der Identitätsfeststellung des Kunden erfüllt die Bank ihre eigene

    gesetzliche Pflicht und diese Kosten dürfen nicht an den Kunden belastet werden.

    Bitte übersenden Sie das Preis- und Leistungsverzeichnis, in welchem diese "Gebühr" aufgeführt wird.

    Hallo!

    Nach langer Zeit habe ich mich wieder in mein Konto bei bitcoin.de eingeloggt und wollte Bitcoins handeln, was ich aber nicht kann.

    Ich erhalte folgenden Hinweis:


    Als Bankinstitut sind wir dazu verpflichtet regulatorischen Vorgaben einzuhalten. Wie Sie sicherlich bemerkt haben, ist ein Handel von Kryptowerten auf Bitcoin.de ohne ein vollständiges Ident-Verfahren schon seit längerer Zeit nicht mehr möglich. Aus regulatorischen Gründen sind wir nun auch dazu verpflichtet, den Transfer von Kryptoeinheiten nur vollständig legitimierten Usern zu gestatten.

    Nach ausführlicher rechtlicher Prüfung müssen wir Sie daher bitten, ein vollständiges Ident-Verfahren durchzuführen, damit Sie wieder wie gewohnt auf Ihre Kryptoeinheiten zugreifen können. Bitte rufen Sie hierfür den entsprechenden Link auf, den Sie unter "Status Ihrer Legitimation" finden.

    Für dieses "Identverfahren" verlangt die Plattform bitcoin.de eine Gebühr i.H. von 14.90 Euro.

    Auf Nachfrage bei bitcoin.de für eine kostenlose Alternative bekam ich die Antwort, dass es keine gibt.

    Fragen:

    Was ist die rechtliche Grundlage (Gesetz) für diese Gebühr?

    Ist bitcoin.de nicht verpflichtet, seinen Kunden eine kostenlose Alternative anzubieten?

    Wenn Du für dieses Jahr 483,89 EUR bezahlt hast müssten Sie Dir dann natürlich auch noch die Differenz zwischen den 483,89 und 363,08 EUR erstatten. Aber hast Du denn wirklich 483,89 EUR bezahlt oder hast du gar nicht gemerkt, dass der Tarif günstiger geworden ist?

    Du hast verstanden,um was es geht. :thumbup:

    Ich hatte, wie jedes Jahr zu Beginn, bei meiner Versicherung nach einem günstigeren Tarif nachgefragt. Ich bekam als Antwort, dass dies der günstigste Tarif für das Jahr 2023 wäre und ich habe im Januar die 483,89 Euro Jahresbeitrag bezahlt.

    Ich habe mein Kfz am 18.09.23 abgemeldet da verkauft.

    Versicherungslaufzeit war 01.01.23 - 31.12.23

    Jetzt habe ich die Endabrechnung von meiner Kfz Versicherung erhalten und das von der Versicherung erstattete Restguthaben stimmt nicht mit meiner Berechnung überein. Daraufhin hatte ich die Versicherung kontaktiert mit der Bitte um Klärung des Sachverhaltes.

    Daraufhin bekam ich heute von der Versicherung folgende Antwort:

    Sehr geehrter Herr

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Durch die Umstellung auf unseren aktuellen Tarif, hat sich Ihr Jahresbeitrag für 2023 von ursprünglich 483,89 EUR auf 363,08 EUR reduziert.

    Meine Frage:

    Ist das rechtlich zulässig, dass die Versicherung bei unterjähriger Kündigung durch den Versicherungsnehmer einfach den Jahresbeitrag nachträglich senkt?

    Mit dem Glauben habe ich es nicht so. :)

    Im Moment tendiere ich dazu, das Angebot anzunehmen und den Verlust abzuschreiben.

    IM Fall eines Delistings sind die Aktien ja nicht mehr handelbar.

    Hat von Euch jemand schon mal einen Fall mit Delisting und dem Halten der Aktien im Depot gemacht? Mich würden diese Erfahrungen interessieren.

    Servus!

    Ich habe Aktien von SUSE S.A. mit der ISN LU2333210958 im Depot. Der Großinvestor EQT Private Equity will das Linux-Softwarehaus wieder von der Börse nehmen und macht den Aktionären ein Kaufangebot i.H. von 16 Euro/Aktie, der aktuelle Kurs am07.09.23 um 19Uhr beträgt 15,59 Euro.

    Ich hatte die Aktien zu einem höheren Preis eingekauft und würde jetzt bei Annahme des Angebotes einen ordentlichen Verlust machen. Welche Vorgehensweise (Annahme des Kaufangebotes oder Weiter im Depot halten) würdet Ihr bevorzugen?

    Was wird denn verlangt? Oben schreibst du von Name, Anschrift, Referenzkonto nebst entsprechenden Belegen. Wie sollen die eine Tagesgeldanlage ohne diese Angaben abwickeln? Und was soll daran "sensibel" sein? Wenn du diese Angaben nicht machen willst, gibt es immer noch die Alternative, das Geld unters Kopfkissen zu legen.

    Schon mal was von Identitätsdiebstahl gehört?

    Du kannst ja eine Kopie Deines BPA und Kontoauszuges auch an das schwarze Brett vom Supermarkt hängen.

    Die Empfehlung von Finanztip für ein Tagesgeldkonto bei der TF Bank verstehe ich als vorgezogenen April Scherz. Man soll an eine Email Adresse sensible, personenbezogene Daten schicken. (siehe unten, von der Webseite der TF Bank).

    Zitat

    Bitte senden Sie folgende Unterlagen an tagesgeld@tfbank.de, damit wir Ihren Antrag sofort bearbeiten können:

    • Eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
    • Einen Nachweis Ihres Wohnsitzes, falls Ihre aktuelle Adresse nicht in Ihrem Identifikationsdokument vermerkt ist
    • Einen Kontoauszug (Kopie) zur Verifizierung Ihres Referenzkontos. Der Kontoauszug muss die im Antrag angegebene Bankverbindung (IBAN und BIC), Ihren vollständigen Namen sowie das Ausstellungsdatum beinhalten (Ein Scan/Foto, welches diese Informationen zeigt, ist ausreichend, Transaktionen können geschwärzt werden)
    Zitat